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Aufstallungspflicht für Teile des Kreises Ostholstein aufgehoben 

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Ab dem 4. Mai. darf vielerorts das privat und gewerblich gehaltene Geflügel wieder an die frische Luft!

In den letzten fünf Wochen gab es keine weiteren Nachweise der Geflügelpest mehr im Kreis Ostholstein. Die Risiken wurden durch den Fachdienst Tiergesundheit neu bewertet. Ab dem 4. Mai gilt die Aufstallungspflicht nur noch in den Gebieten, die von Wildvögeln besonders stark genutzt werden, das sind:

  1. der gesamte Küstenstreifen entlang der Ostsee in einer Breite von 3 km, von der Wasserlinie in das Landesinnere gemessen,
  2. ein jeweils 500 Meter breiter Ufersaum um folgende Binnengewässer:

Dieksee, Kellersee, Barkauer See, Ruppersdorfer See, Hemmelsdorfer See und Großer Plöner See.

Geflügelausstellungen, -märkte und -veranstaltungen ähnlicher Art sind im gesamten Kreisgebiet nach wie vor verboten!

Die am 12.11.2020 durch Allgemeinverfügung angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) des Landesministeriums sind weiterhin in Kraft und strikt zu beachten. Diese Vorschriften beinhalten u.a. Regelungen zu Reinigung und Desinfektion, zu Schutzkleidung beim Betreten von Geflügelhaltungen, ein landesweites Verbot des Handels über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler sowie weitergehende Buchführungspflichten für alle Geflügelhalter (auch Hobbyhalter).

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung vom 03.05.2021 steht unter Amtliche Bekanntmachungen zur Verfügung.