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Corona: Straßenmusik leider nicht erlaubt

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. In den vergangenen Wochen wurde durch Polizei und Ordnungsämter verstärkt festgestellt, dass Musikdarbietungen im Rahmen der Straßenmusik stattfinden. Zum Teil kam es dabei zu größeren Ansammlungen von Personen, bei denen Mindestabstände unterschritten und gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen wurde.

Insbesondere in den Küstenorten sowie in den größeren Ortschaften und Städten in Ostholstein wird auf Strandpromenaden, direkt am Strand oder in den Fußgängerzonen Musik gemacht. Die Darbietungen von Musikern sind meist professionell und werden bereits zuvor in den sozialen Netzwerken angekündigt. Unabhängig vom Instrument, ob mit oder ohne Gesang, sind derartige Auftritte derzeit nicht erlaubt.

„Vielen Menschen ist vielleicht nicht bewusst, dass auch die Straßenmusik als Veranstaltung gilt und derzeit aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes nicht erlaubt ist“, vermutet Marina Tiedemann-Behnk, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung beim Kreis Ostholstein. „Wir haben Verständnis dafür, dass die Menschen sich nach Abwechslung sehnen. Doch die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist in diesem Punkt eindeutig. Durch die Menschenansammlungen, die sich um die Straßenmusiker bilden, werden Infektionsgefahren geschaffen, die es zu verhindern gilt.“

Ordnungsamt und Polizei gehen derzeit verstärk gegen derartige Auftritte vor. Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Auch die Aufforderung an das Publikum, die Sicherheitskräfte zu beschimpfen oder gar zu bedrohen wird angezeigt.

 „Auch wenn es bei diesen frühlingshaften Temperaturen schwerfällt, bitten wir darum, die Corona-Bekämpfungsverordnung zu befolgen. Begegnen wir uns auch weiterhin mit dem nötigen Respekt und schützen durch die Einhaltung der Regelungen uns selbst und unsere Mitmenschen!“ appelliert Tiedemann-Behnk.