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Geflügelpestausbruch im Kreis Ostholstein

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Im Kreis Ostholstein ist die Geflügelpest in einer Legehennenhaltung festgestellt worden. Der zuständige Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein (sog. Veterinäramt) hat von verendeten und erkrankten Hühnern Proben entnommen, das Friedrich-Loeffler-Institut hat eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. 

Es erfolgte daher umgehend die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Hühner. Die fachgerechte Entsorgung des verendeten als auch des getöteten Bestands wurde sichergestellt.

Um die betroffene Geflügelhaltung wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens 3 km und einer Überwachungszone von mindestens 10 km besteht.

Die Sperrzone umfasst neben Teilen der Gemeinden Harmsdorf, Schönwalde a.B. und Wangels sowie der Stadt Oldenburg i.H. auch Gebiete im Kreis Plön.

In der Schutzzone gelten die rechtlich vorgegebenen Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel und die Haltung sämtlicher gehaltener Vögel und geschlossenen Ställen oder sonstigen Schutzvorrichtungen. Weitere Informationen werden auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de zur Verfügung gestellt.

Die in dieser Zone liegenden Geflügelhaltungen wurden vom Veterinäramt des Kreises Ostholstein informiert.

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie bei Bedarf als amtliche Bekanntmachung auf der Internetseite des Kreises Ostholstein.