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Jäger dürfen jetzt ausnahmsweise füttern

Autor/in: Stellv. Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Die unter Jagdbehörde des Kreises Ostholstein teilt mit, dass ab sofort den Jägern im Kreisgebiet bis zum 28.02.2010 gestattet ist, das Wild artgerecht zu füttern. Dieses ist sonst ausdrücklich verboten!

Mit der sogenannten „Notzeit für Wildtiere“ reagiert die untere Jagdbehörde des Kreises Ostholstein auf die angespannte Futtersituation der Tiere auf Grund des strengen Winters. Jetzt können Heu, Stroh, Getreide, Eicheln, Kastanien und Rüben an den dafür eingerichteten Stellen gefüttert werden, da die Tiere aufgrund der dichten Schneedecke und des tief gefrorenen Bodens nicht mehr genügend Nahrung finden. Damit einhergehend wird auch die Jagd erheblich eingeschränkt. Im Umfeld von 200 Metern an den Futterstellen ist der Abschuss von Schalenwild verboten.

Die untere Jagdbehörde empfiehlt weiterhin, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten möglichst an der Leine geführt werden. Das Recht der Wildfütterung obliegt nur den Jagdausübungsberechtigten und denen von ihnen bestimmten Personen. Sollte sich die Witterungslage verbessern, hat sich die untere Jagdbehörde vorbehalten, diese Entscheidung jederzeit wieder aufzuheben.