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Kündigung Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfen: Ansprüche der Menschen mit Behinderung werden nicht angetastet

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Landrat des Kreises Ostholstein, Reinhard Sager, versicherte heute (10. März) in einer Pressemitteilung, dass die gesetzlich verankerten Rechte von Menschen mit Behinderung gewahrt bleiben. Damit wies Sager öffentliche Äußerungen von Funktionsträgern Ostholsteiner Behinderteneinrichtungen zurück, die im Zusammenhang mit der Kündigung des Landesrahmenvertrages für Eingliederungshilfen von deutlichen Kürzungen zu Lasten der Betroffenen gesprochen hatten.

Sager: „Es geht um eine Neugestaltung und Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages, nicht um Leistungskürzungen auf dem Rücken der Menschen mit Handicap. Der Vertragskündigung durch den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag sind intensive und vertiefte Beratungen in dessen fachlichen und politischen Gremien vorausgegangen.“ Ziel sei es, zeitgemäße, handhabbare und auf die tatsächliche Situation in Schleswig-Holstein ausgerichtete gemeinsame Kriterien für die Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe zu implementieren, ohne die gesetzlichen Ansprüche der Leistungsberechtigten zu beeinträchtigen, so der ostholsteinische Landrat.

Er appellierte an die Vertragspartner, die Diskussion im Interesse der Menschen mit Behinderung zu versachlichen. Gebot der Stunde sei es, konstruktiv und ohne Vorbehalte ein neues Vertragswerk auszuhandeln und zu vereinbaren, so Landrat Sager abschließend.