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Lärmstörungen: Fachdienst Gesundheit informiert

Autor/in: Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Ob durch bauliche Aktivitäten in der Nachbarschaft, bei der Gartenpflege, durch Musik oder auch durch den Kraftfahrzeugverkehr hervorgerufen: Anfragen beim Fachdienst Gesundheit zeigen, dass Lärmbeeinträchtigungen in der Bevölkerung eine große Rolle spielen, teilt die Kreisverwaltung Ostholstein mit. Häufig würden dem Fachdienst Lärmprobleme aus der Nachbarschaft benannt, die jedoch nur auf privatrechtlichem Wege gelöst werden können. Aber auch von Gaststätten, großen Grillfesten, Open-Air-Konzerten oder Volks- und Schützenfesten gehen Lärmstörungen aus.

Bevor diese Feste jedoch stattfinden können, muss zunächst die jeweils zuständige Stadt oder Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde ihre Genehmigung erteilen. Grundlage hierfür ist das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Freizeit-Lärmrichtlinie des Landesumweltministeriums. In dieser Richtlinie werden beispielsweise Lärmminderungsmaßnahmen genannt oder Angaben zur Ermittlung der Lärmbelastung gemacht. Es ist darin aber auch festgelegt, dass bei der Beurteilung des Lärmpegels zwischen Sonn- und Feiertagen und Werktagen zu unterscheiden ist. Und auch die Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr unterliegt einem ganz besonderen Schutzstatus. Genauso kann aber auch über eine eng begrenzte Zeitdauer an wenigen Tagen und Nächten eines Kalenderjahres etwas mehr Lärm zugelassen werden. Solche Ausnahmen sollten aber nach Empfehlung des Fachdienstes Gesundheit messtechnisch zur Dokumentation der Lärmbelastung begleitet werden. Für diesen Zweck stellt der Fachdienst den örtlichen Ordnungsbehörden ein Lärmmessgerät zur Verfügung. Damit sei eine Lärmbelastung objektiv festzustellen, um möglicherweise kurzfristig Abhilfe zu schaffen, so der Fachdienst. Bei großen Konzerten oder ähnlich lauten Festen übernimmt der Fachdienst Gesundheit in Absprache mit der Stadt oder Gemeinde die messtechnische Überwachung. Für derartige Messungen ist eine schriftliche Dokumentation notwendig und die Messung darf nur mit Geräten erfolgen, die geeicht sind.

Sollten die Rechtsvorschriften eklatant nicht eingehalten werden, bleibt nur die Hilfe der umgehenden Beschwerde bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder den Polizeibehörden. Die bisherigen Erfahrungen der örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreisverwaltung hätten aber gezeigt, so der Fachdienst Gesundheit, dass es nicht immer zu erheblichen Störungen in der Nachbarschaft kommen muss. Den Bürgern allerdings, die andere Erfahrungen gemacht haben, rät der Fachdienst, mit den Mitarbeitern der örtlichen Ordnungsbehörde frühzeitig Kontakt aufzunehmen.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt der Fachdienst Gesundheit unter der Telefonnummer 04521/80956.