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Planen-Bauen-Wohnen in Ostholstein -
Neuauflage der Baubroschüre des Kreises

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Die neue Baubroschüre des Kreises Ostholstein mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Bauen liegt nun in aktualisierter Fassung vor. Unter dem Titel „Planen-Bauen-Wohnen“ werden in dieser Publikation die maßgeblichen Veränderungen des Bauordnungsrechts durch die zum 01.09.2022 in Kraft getretene Novellierung der Landesbauordnung vorgestellt. 

Die Anpassung an die Musterbauordnung (MBO) soll dabei zu einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts und zu einer Beschleunigung der bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren führen. Es gibt wesentliche Änderungen bei den bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren. Bauanträge sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Anzeigen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren sind bei den Gemeinden einzureichen. Die Bearbeitungs- und Entscheidungsfristen beginnen erst mit vollständigen und hinreichend bestimmten Bauvorlagen. Dies gilt auch beim Genehmigungsfreistellungsverfahren. Bauherrinnen und Bauherrn können daher durch Einreichung ordnungsgemäßer Unterlagen ihre bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren beschleunigen. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht mehr zulässig, wenn Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt werden. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden u. a. selbstständig über Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan. Garagen und Carports benötigen vor ihrer Errichtung ab einer Grundfläche von 30 m² einer Baugenehmigung / Genehmigungsfreistellung.

„Inhaltlich ist mit Blick auf das Abstandflächenrecht beispielsweise novelliert worden, dass Einfriedungen mit einer Höhe bis zu zwei Metern ohne Einhaltung von Abstandflächen bauordnungsrechtlich zulässig sind. Bauplanungsrechtliche Belange (z. B. Festsetzungen im Bebauungsplan, Gebot der Rücksichtnahme) müssen zusätzlich gewahrt sein. Über die zahlreichen weiteren inhaltlichen Änderungen (z. B. Abstandflächen, Brandschutz) können sich Bauherrinnen und Bauherrn gerne im Rahmen der Bauberatung informieren – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Bauordnung freuen sich, Sie bei Ihrem Bauvorhaben zu unterstützen“, erklärt Sascha Hermenau, der Leiter des Fachdienstes Bauordnung.

Die wesentlichen Neuerungen werden in dieser Broschüre „Planen – Bauen – Wohnen“ beschrieben.

Aber auch zu den wieder sehr aktuellen Themen Energiekosten und Klima-, Natur- und Umweltschutz, die bei anstehenden Bauvorhaben unbedingt berücksichtigt werden sollten, sind in der neuen Baubroschüre zahlreiche Informationen und Kontaktdaten zu finden.

„Ob nun Wärmedämmung und Energieeinsparung auf der einen Seite oder Eigenerzeugung von Strom und Wärme auf der anderen Seite:  Eine verantwortungsvolle und vorausschauende Planung Ihres Bauvorhabens kommt nicht nur den Bauherrn direkt, sondern auch mittelbar auch der Allgemeinheit zugute,“ erläutert Nils Hollerbach, Leiter des Fachbereichs Planung, Bau und Umwelt. „Ebenso sollten Aspekte der Barrierefreiheit beim Bau nicht vergessen werden. Der Aktionsplan Inklusion des Kreises Ostholstein ist gerade erst fortgeschrieben worden.“

Zudem enthält die Broschüre „Planen-Bauen-Wohnen“ viele nützliche Tipps und Ratschläge für Bauwillige, die dazu beitragen können, Zeit, Geld und Ärger zu sparen.

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, sind in der Broschüre die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die Adressen des Fachbereiches Planung, Bau und Umwelt der Kreisverwaltung sowie der Städte, Ämter und Gemeinden zu finden.

Die Baubroschüre liegt im Eutiner Kreishaus und bei den Verwaltungen der Städte, Ämter und Gemeinden im Kreis Ostholstein aus. Sie ist auch im Internet unter www.kreis-oh.de/bauen und beim Pressedienst unter der Rubrik „Broschüren und Flyer“ als Flipbook wie auch als barrierefreies PDF-Dokument zu finden.