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Schüler-BAföG - beantragen leichter als man denkt

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. BAföG ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können von diesem Zuschuss profitieren. 

Wer hat einen Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind z. B. die Ausbildungen zur kaufmännischen, technischen oder sozialpädagogischen Assistenz, schulische Ausbildungen in Medizinberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie.

Auch Schülerinnen und Schüler von Fachoberschulen sowie von Berufsoberschulen können eine Förderung nach dem BAföG beantragen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, besteht ein Anspruch ab Klasse 10 bei notwendiger Unterbringung außerhalb des Elternhauses.

Wie viel BAföG erhalte ich? An wen muss ich mich wenden?

Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt. Es muss also nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Förderung hängt zum einen von den elterlichen Einkünften ab (außer Berufsoberschule), zum anderen von der Schulform.

Anträge und Informationen erhalten Sie online unter www.bafög.de sowie beim Kreis Ostholstein - Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG -, Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin. Sie können auch eine E-Mail an bafoeg.ostholstein@afa.landsh.de schreiben.

Auftretende Fragen, z.B. zur Schulform, Antragsstellung oder zum Bewilligungszeitraum, beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch gern persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) oder telefonisch unter den Telefonnummern 04521 788-408 bzw. -516 oder -517.