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Standortverlegung für Fehmarn-Festival keine Überraschung

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin / Fehmarn. Seit Jahren gibt es bereits Verhandlungen und Gespräche auf Fehmarn zwischen Kreis und Stadt über die Unverträglichkeit des Fehmarn-Festivals mit Naturschutzinteressen am bisherigen Standort. Wie die Kreisverwaltung heute (11. Februar) in einer Pressemitteilung erklärte, habe die untere Naturschutzbehörde des Kreises (UNB) die Probleme über die Fläche immer wieder fachlich beratend begleitet, um eine tragbare Lösung für die Belange des Naturschutzes und auch der damaligen Gemeinde Westfehmarn und anschließend der Stadt Fehmarn zu finden. Dabei habe die UNB die Suche und Festlegung eines neuen Standortes konstruktiv begleitet. Letztlich wollte die Stadt Fehmarn die Frage eines geeigneten Standortes über eine entsprechende Bauleitplanung klären.

Entgegen aller gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse hat die Stadt jedoch mit dem in 2009 vorgelegten Bauleitplanungsentwurf ihre Absicht bezüglich einer Standortalternative nicht umgesetzt. Bernd Straßburger, Fachbereichsleiter für Planung, Bau und Umwelt des Kreises, erklärte hierzu: „Vielmehr wurde die betroffene Fläche als Erweiterungsfläche für den anliegenden Campingplatz ausgewiesen. Damit könnte dann auch das Festival dort weiter stattfinden. Gegen diese Planung hat jedoch nun nicht nur der Kreis als UNB Bedenken, sondern auch das Landesamt für Natur und Umwelt, das Umweltministerium und das Innenministerium Schleswig-Holsteins.“ Insofern habe man im Juli 2009 die Stadt erneut in aller Deutlichkeit über die Unverträglichkeit des Fehmarn-Festivals und einer anderen nicht genehmigten Veranstaltung mit den europäischen Naturschutzzielen hingewiesen, so Straßburger. Dabei wurde abermals erklärt, dass ein anderer Standort für künftige Veranstaltungen gesucht werden müsse. In einem Gespräch mit Vertretern der Stadt im November 2009 wurden nochmals die rechtlichen Hintergründe erläutert. Ein nochmaliges Schreiben der UNB an die Stadt Fehmarn über die Sach- und Rechtslage ist in Vorbereitung.

Hintergrund:

Das betroffene Gebiet steht bereits seit Erlass des Landschaftspflegegesetz im Jahre 1973 unter Naturschutz. Später kam die Aufnahme als Natura 2000-Gebiet und damit unter anderem als FFH-Gebiet dazu. Die betroffene sogenannte „Dreiecksfläche“ wurde 1981 rechtswidrig aufgeschüttet und planiert. Trotzdem ist gutachterlich belegt die volle Regenerationsfähigkeit weiterhin gegeben. Die vorhandenen vielfältigen und strukturreichen Biotope in Verbindung mit der Ostsee bieten Lebensraum für eine besonders artenreiche Vogelwelt, was sich in der frühzeitigen Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet widerspiegelt. Hier sind Küstenvögel mit dem Kontaktlebensraum Strand neben den Arten des Offenlandes, der Seen, Teiche und Kleingewässer, der Röhrichte, Weidengebüsche und Hochstauden vertreten.