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Zensus 2022 - Kreis Ostholstein sucht 450 Erhebungsbeauftragte

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin/Neustadt. Der Stichtag für den Zensus 2022 rückt näher. Ab dem 15.05.2022 findet in Deutschland und in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Diese soll durch eine stichprobenhafte Befragung ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie alt sie sind, welchen Familienstand oder Ausbildung sie haben und welchen Beruf sie ausüben.

Die Organisation dieser Befragungen im Kreis Ostholstein wird derzeit vorbereitet von der Erhebungsstelle des Kreises Ostholstein, die ihren Sitz in Neustadt i.H. hat. „Obwohl der Beginn der Befragungen noch weit entfernt liegt, laufen die Vorbereitungen für die Durchführung schon jetzt auf Hochtouren“, berichtet Susanne Hamann, die Leiterin der Erhebungsstelle. Im Rahmen der Digitalisierung würden die Erhebungsbeauftragten die Befragungen aber nicht mehr wie früher auf Papierbögen, sondern mit mobilen Endgeräten, also Tablets, durchführen.

Für diese Befragungen sucht die Erhebungsstelle des Kreises Ostholstein ab sofort ca. 450 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte.

Interessenten sollten volljährig sein, über gute Deutschkenntnisse verfügen und außerdem zuverlässig, verschwiegen und kommunikativ sein. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird den Erhebungsbeauftragten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt, die sich laut Angabe des Statistischen Bundesamtes auf durchschnittlich ca. 800 € beläuft, abhängig von der Art und Anzahl der durchgeführten Befragungen.

„Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter haben, bewerben Sie sich gerne ab sofort online unter www.kreis-oh.de/Zensus. Für Informationen steht die Erhebungsstelle außerdem unter der E-Mail-Adresse zensus2022@kreis-oh.de zur Verfügung“ freut sich Susanne Hamann auf hoffentlich viele Bewerbungen. Entsprechende Schulungen zur Durchführungen der Befragungen seien für das Frühjahr 2022 geplant.

Gute Politik braucht gute Daten

Im Gegensatz zur Volkszählung 1987 in der Bundesrepublik Deutschland werden wie auch bereits beim Zensus 2011 nicht mehr alle Haushalte befragt, sondern nur ein ausgewählter Teil der Bevölkerung. Die knapp 45.000 zu befragenden Personen werden vom Statistischen Bundesamt zufällig ausgewählt und sind durch das Zensusgesetz 2022 zur Auskunft verpflichtet. Die restlichen Daten werden aus vorhandenen Verwaltungsregistern, wie zum Beispiel dem Melderegister, gewonnen und durch die Ergebnisse der Haushaltebefragung ergänzt oder statistisch bereinigt. Diese Daten dienen dann als wichtige Planungsgrundlage für Ziele und Entscheidungen in Politik und Verwaltung.

Die erhobenen Daten werden ausschließlich an das Statistische Bundesamt gemeldet und nicht an die Verwaltung oder an Meldeämter zurückgespielt, da dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verboten ist.

Um die hohen IT-Sicherheitsvorschriften und Datenschutzanforderungen zur technischen und organisatorisch Abschottung erfüllen zu können, ist die Erhebungsstelle sowohl systemtechnisch wie auch räumlich getrennt von der Kreisverwaltung in für diesen Zweck angemieteten Räumen in Neustadt in Holstein untergebracht worden.