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Mitsprache - Bürgerbeteiligung

Die schleswig-holsteinische Kommunalverfassung wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Im Zeitalter von Service- und Dienstleistungsorientierung, Transparenz und Innovation reagiert der Gesetzgeber auf die Zeichen der Zeit.

Diese Reform begann 1990 mit der Einführung von direktdemokratischen Elementen wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Abgeschlossen wurde der Reformprozess mit der möglichen Direktwahl der Landrätinnen und Landräte, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Die Wahlberechtigten können damit seit dem 1. April 1998 eine der wichtigsten kommunalpolitischen Entscheidungen treffen.

Die neue Direktwahl soll den Bürgerinnen und Bürgern einen noch größeren direkten Einfluss auf die politisch Verantwortlichen in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Kreis geben. Seit der Kommunalwahl 1998 haben auch schon junge Erwachsene, die das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, das Recht zu wählen.

Eine größere Transparenz wird durch Einwohnerfragestunden in den öffentlichen Sitzungen des Kreistages, der Stadt- und Gemeindevertretungen sowie der Ausschüsse und eine mögliche Teilnahme an den Sitzungen gegeben. Im Kreishaus sind natürlich jederzeit Schulklassen, Jugendgruppen oder andere Interessierte herzlich willkommen.

Dass beim Kreis Ostholstein der Mensch im Mittelpunkt steht, zeigt sich auch in der Anerkennung gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern für die unterschiedlichsten Leistungen im ehrenamtlichen und kulturellen Bereich.
Mit der Verleihung des Kulturpreises durch die Stiftung für Kultur und Erwachsenenbildung des Kreises wird die Arbeit aller Kunst- und Kulturschaffenden im Kreisgebiet gewürdigt und anerkannt. Und mit der Verleihung der Ehrennadel des Kreises zeigt der Kreispräsident jedes Jahr seine Anerkennung für besonderes Engagement im ehrenamtlichen Bereich.