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Trinkwasserverordnung

Der Fachdienst Gesundheit möchte aufgrund der novellierten Trinkwasserverordnung auf die erforderliche Anzeige großer Trinkwasserspeicher und auf das in diesem Zusammenhang zu verwendende Anzeigeformular für die in Frage kommenden Gebäude im Kreis Ostholstein hinweisen.

Seit dem 01.11.2011 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung. Die Novellierung beruht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, geänderten Erfordernissen im Rahmen der Trinkwasserüberwachung und bisherigen Erfahrungen aus dem Vollzug der Verordnung in der Praxis. 

Novellierung

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich insbesondere folgendes:

Seit dem 01.11.2011 sind alle Wasserversorgungsanlagen der Hausinstallation, die über eine Trinkwassererwärmung von mehr als 400 Liter Speichervolumen verfügen oder mehr als 3 Liter Rohrleitungsvolumen zwischen dem Ausgang des Warmwasserspeichers und dem Entnahmehahn aufweisen, einmal jährlich vom Inhaber der Anlage auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die betroffenen Wasserversorgungsanlagen sind der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen und die Untersuchungsergebnisse zu übermitteln. Dies gilt für alle Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben werden (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen, Hotels, Gaststätten, Mietshäuser, etc.) und die über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen.

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