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Artenschutz

Der Artenschutz umfasst insbesondere

  • den Schutz der  Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen,
  • den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie die Gewährlweistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,
  • die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.
    Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde beinhalten die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, die Überwachung der besonderen Artenschutzvorschriften und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in besonderen Fällen.

Schwerpunktthemen

Schwerpunktthemen der Arbeit der unteren Naturschutzbehörde sind

  • Allgemeine Beratung
  • Einzelanordnungen  zum Schutz einer bestimmten Lebensstätte oder eines Bestandes
  • Genehmigung von Tiergehegen
  • Rabenvögel und Kormorane 

Schutz

Zum Schutz von Brutkolonien werden regelmäßig folgende Küstenbereiche teilweise mit einem Betretungsverbot belegt

  • Der Meeresstrand und der Strandwall im Bereich Bojendorfer Strand vom 01.04. bis zum 01.08. zum Schutz des Sandregenpfeifers
  • Dahmeshöved ab 15.04.
  • Kohlhofinsel ab 01.04.
  • Westerbergen ab 15.04.
  • Wulfen ab 15.04.
  • Der Meeresstrand und die Steiluferböschung im Bereich Dazendorfer Strand vom 01.04. bis zum 31.08.
  • Lensterstrand 01.04. bis 31.10.
  • Der Bereich um den Strandsee in der Eichholzniederung in Heiligenhafen vom 15.03. bis zum 30.09. zum Schutz brütender und rastender Vögel
  • Südlich des Hobbersdorfer Geheges in Ratekau vom 01.04. bis zum 15.07. zum Schutz von Kranichen