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Wappen-Geschichte

Nach der Vereinigung der beiden Kreise Eutin und Oldenburg im Jahre 1970 galt es, dem neuen Kreis unter Berücksichtigung überlieferter Symbole ein gemeinsames Wappen zu geben.

Der Kreistag beschloss am 25. Mai 1971, nachfolgend beschriebenes Wappen zu führen:
"Auf blauem Grund wächst ein silberner Turm. Sein unteres Stockwerk ist gemauert und wird von fünf Zinnen abgeschlossen. Das zurückspringende obere Stockwerk ist glatt und wird ebenfalls von fünf Zinnen gekrönt. Über dem Turm steht ein goldenes Kreuz, welches mit einer silbernen perlenbesäumten Bischofsmütze mit flatternden Bändern besteckt ist."
Der Turm wurde dem alten Oldenburger Wappen entnommen und das Tatzenkreuz mit Mitra (Bischofsmütze) und flatternden Bändern dem ehemaligen Wappen des Kreises Eutin. Zwei historisch unterschiedlich gewachsene Gebiete vereinen sich harmonisch zu dem einen Neuen und in dem einen Symbol.

Nachzulesen in Wappenrolle des Landes Schleswig-Holstein. Hier erhalten Sie die offizielle heraldisch Beschreibung des Wappens.

Die Verwendung des Kreiswappens durch Dritte bedarf laut § 1, Abs. 3 der Hauptsatzung der Genehmigung der Landrätin/ des Landrats. Diese oder dieser kann die Verwendung für bestimmte Zwecke allgemein gestatten.

Flagge Kreis Ostholstein

Der Kreis Ostholstein führt eine Flagge, die inmitten eines weißen, oben und unten von je einemschmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen zeigt.

Beflaggung am Kreishaus

Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender Übersicht zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.