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Ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

Vormund:in werden
Wir suchen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten.

Der Kreis Ostholstein sucht Vormund:innen für Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus vielfältigen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können. Die ehrenamtliche Einzelvormundschaft hat dabei Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft. 

Eine ehrenamtliche Vormundschaft ist ein ganz besonderes Ehrenamt. Es erfordert hohen persönlichen Einsatz, ein kontinuierliches und langfristiges Engagement und die Bereitschaft, sich mit den eigenen Grenzen auseinanderzusetzen.

Machen Sie sich stark für Kinder und Jungendliche
Es gibt viele Gründe, warum ein Kind nicht mehr bei seiner Familie leben kann und eine:n Vormund:in braucht. Wenn Eltern im Ausland leben, gestorben sind oder nicht in der Lage sind, ihr Kind angemessen zu erziehen, brauchen Kinder eine rechtliche Vertretung, der ihre Interessen wahrnimmt, sich Zeit nimmt und sie auf dem Weg ins Erwachsenenleben begleitet. Ehrenamtliche Vormund:innen sind hierfür besonders geeignet, weil der persönliche Kontakt zwischen Vormund:in und Kind im Vordergrund steht. Mit ihrem Einsatz ermöglichen sie Kindern und Jugendlichen so eine bestmögliche Chance auf eine positive Entwicklung und Zukunft.

Die Koordinierungsstelle Vormundschaft des Kreises Ostholstein sucht, schult und begleitet Personen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft führen wollen.

Einen Leitfaden für den Weg zur ehrenamtlichen Vormundschaft und alle wichtigen Antworten finden Sie in unserem Flyer »Ehrenamtliche Vormundschaft - Wir suchen Vormund:innen«.

Welche Aufgaben hat ein:e Vormund:in?

Ein:e Vormund:in übernimmt die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und ist seine persönliche Ansprechperson. Diese Person berät und begleitet den jungen Menschen in allen Lebenslagen und trifft als Sorgeberechtigte:r mit dem jungen Menschen und in seinem Interesse Entscheidungen z.B. zur Unterbringung, zur gesundheitlichen Versorgung, zu schulischen Angelegenheiten und zur Berufswahl. Beispielweise sind dies:

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht – die Entscheidung, wo das Kind lebt und ob es zum Beispiel an Ferienreisen teilnehmen darf  
  • die Gesundheitssorge – das Recht, Operationen und Impfungen zu genehmigen oder medizinische Hilfsmittel zu beantragen  
  • Kindergarten- und schulische Angelegenheiten und Berufswahl
  • das Recht, Hilfen für das Kind zu beantragen – im Bereich Jugendhilfe und für weitere soziale Leistungen
  • die Vermögenssorge – alle Angelegenheiten, die das Vermögen des Kindes betreffen

Was wir von Ihnen NICHT erwarten:

  • Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in ihren Haushalt
  • Finanzielle Aufwendungen
  • pädagogische Ausbildung
  • rechtliche Vorkenntnisse


Wer kann eine Vormundschaft übernehmen?

Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige volljährige eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen.

Der Gesetzgeber hat die Vorgaben bezüglich der Eignung einer Vormundin/ eines Vormunds geregelt.

Im Wesentlichen wünschen wir uns für die Kinder und Jugendlichen, die eine:n  Vormund:in benötigen, Menschen die folgendes mitbringen:

  • sich Zeit nehmen und zuverlässig sein,
  • bei Problemen und Fragen weiterhelfen und offen sein,
  • die Interessen der Kinder verantwortungsvoll und unvoreingenommen vertreten,
  • sie in alle Entscheidungen mit einbeziehen,
  • selber eine stabile Lebenssituation vorweisen können,
  • Bereitschaft mit dem Helfernetzwerk des Kindes oder Jugendlichen zusammenzuarbeiten,
  • Bereitschaft, an unseren Schulungsangeboten und Hilfsangeboten teilzunehmen.

Wie werde ich ein:e Vormund:in?

Sie werden von der Bewerbung bis zur Bestellung zum/zur ehrenamtlichen Vormund:in von der Koordinierungsstelle Vormundschaften eng begleitet und individuell beraten.

Folgende Schritte führen Sie in ihr Ehrenamt:

  1. Kontaktaufnahme
    Wenn Sie an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert sind, bitten wir Sie zunächst mit uns Kontakt (Link zu unseren Kontaktdaten) aufzunehmen. Gerne beantworten wir ihre alle Fragen zum Ehrenamt und sind gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit.
  2. Infoveranstaltung
    Nähere Informationen werden Sie dann von uns im Rahmen einer Infoveranstaltung erhalten. Bei der Infoveranstaltung werden wir Ihnen einen Bewerberbogen aushändigen, den Sie bitte für uns ausfüllen. Termine werden hier bekannt gegeben.
  3. Eignungsgespräch
    Nachdem wir den Bewerberbogen von Ihnen zurückerhalten haben, werden wir mit Ihnen ein persönliches Eignungsgespräch führen. In diesem Rahmen benötigen wir eine Selbstauskunft zu Ihren finanziellen Verhältnissen, eine Datenschutzerklärung, den Nachweis eines aktuellen Führerscheins sowie eine Erklärung, dass gegen Sie keine Strafverfahren anhängig sind oder waren. 
    Wir werden den ausgefüllten Bewerberbogen gemeinsam durchgehen und uns mit Ihren Fragen und ggf. Sorgen, Wünschen und Motivationen auseinandersetzen.
  4. Schulung
    Sollten Sie sich weiterhin für ein ehrenamtliches Engagement als Vormund:in interessieren, werden wir Sie für diese Aufgabe im Rahmen der nachfolgenden Schulungen vorbereiten. Die Inhalte und Schulungstermine finden Sie hier: Link zu den Schulungsterminen
  5. Reflektionsgespräch
    Nach Abschluss der Ausbildung führen wir ein erneutes Einzelgespräch mit Ihnen. In diesem Gespräch werden wir die oben genannten Unterlagen sichten und alle Details Ihres Bewerbungsprofils besprechen.
  6. Erstellen eines Bewerbungsprofiles
    Wir erstellen für Sie ein Bewerbungsprofil. Es findet dann das Matching (Übereinstimmung) zwischen Ihnen und einem jungen Menschen statt, zu dem Sie passen könnten.
  7. Matching
    Ihr Bewerberprofil wird bei der Koordinierungsstelle mit den jungen Menschen abgeglichen, für die ein:e Vormund:in gesucht wird. Findet sich nach einer begleiteten Vorbereitung und Anbahnung eine Übereinstimmung (Match), unterbreitet die Koordinierungsstelle Vormundschaft den Familiengerichten den Vorschlag.
  8. Bestellung
    Die Familiengerichte setzen sich mit Ihnen als potentielle:r Vormund:in in Verbindung, hören Sie und die Mündel i.d.R. persönlich an und setzen Sie bei Eignung als Vormund:in ein. Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie als Vormund:in für das Kind handlungsfähig macht.

Termine / Aktuelles

Die Koordinierungsstelle Vormundschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, ehrenamtliche Vormund:innen intensiv auf ihre Aufgabe vorzubereiten und zu schulen. Die Schulungseinheiten enthalten neben den Aufgaben im Rahmen einer Vormundschaft auch rechtliche, psychologische sowie pädagogische Aspekte der Vormundschaft.

Sie erhalten in unserer Infoveranstaltung weitere Informationen darüber, wie sie Vormund:in werden können. Termine folgen in Kürze.

Schulungstermine

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben oder bereits ehrenamtliche:r Vormund:in sind, laden wir Sie ein, an dem Schulungsangebot des Vormundschaftvereins „NichtAllein“ in Lübeck oder online teilzunehmen. Dieses Angebot ist für sie kostenlos.

Modul 1/ 28.02.2024 – 17:00-20:00 Uhr

Kooperationspartner*innen

Modul 2/ 06.03.2024- 17:00-20:00 Uhr

Vormundschaftsrecht

Modul 3/ 12.03.2024 – 17:00-20:00 Uhr

Interkulturelle Sensibilisierung

Modul 4/ 14.03.2024 – 17:00-20:00 Uhr

Psychosoziale Entwicklung Jugendlicher

Modul 5/ 20.03.2024 – 17:00-20:00 Uhr

Beziehungsaufbau

Modul 6/ 22.03.2024 – 17:00-20:00 Uhr

Kinder und Jugendhilfegesetz SGB VIII

Modul 7/ 29.03.2024 – 17:00-18:30 Uhr

Austausch mit den beteiligten Jugendamtsmitarbeiter:innen

Schulungsort

Die Schulungsmodule finden in „DIE DIELE“ in der Mengstraße 41 in 23552 Lübeck oder auch Online statt.

Anmeldung

Anmeldungen nehmen Sie bitte über uns telefonisch oder per E-Mail vor. Wir leiten Ihre Anmeldung gerne weiter.

Weitere Informationen / Broschüren / Links

Broschüren, Apps und Videos

«Dein Vormund vertritt dich!«

Erklärvideo von Stadtgrenzenlos

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft - Vormundschaft erklärt 

Bundesministerium der Justiz

Das Vormundschaftsrecht