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Schwarzarbeit

Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster

In keinem anderen Wirtschaftszweig unseres Landes ist der Umfang der Schwarzarbeit und der dadurch erwirtschaftete Umsatz so hoch wie in der Bau- und Dienstleistungsbranche. Nach einer Studie des Institutes für angewandte Wirtschaftsforschung (kurz: IAW) in Tübingen wird die Schwarzarbeit im Jahr 2023 ein Volumen von 433 Milliarden Euro umfassen.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind jedoch schwere Verstöße gegen die Grundlagen unseres Sozialstaates. Sie gefährden bestehende Arbeitsplätze und verhindern den Abbau von Arbeitslosigkeit. Wer sich kurzsichtig finanzielle Vorteile aus Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung erhofft, gefährdet seinen eigenen Arbeitsplatz oder seinen eigenen Betrieb, stört den fairen Wettbewerb und zerstört die Beschäftigungschancen von Kolleginnen und Kollegen.

NEU

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster leistet einen erheblichen Beitrag zum Schutz der einheimischen Betriebe vor unlauterer Konkurrenz. Sie sichert zugleich vorhandene legale Arbeitsplätze und schützt die Verbraucher vor illegal erbrachten Dienst- und Werkleistungen.

Hinweise auf Schwarzarbeit

Sie möchten einen Hinweis auf Schwarzarbeit abgeben? Über das Meldeformular kommt ihr Hinweis an der richtigen Stelle an: Meldeformular für Hinweise auf Schwarzarbeit

Grundlagen

Leitfaden Abgrenzung Handwerk

Urteile des BGH (Bundsgerichtshof)

Kein Schadenersatz bei Schwarzarbeit I

Kein Werkslohnanspruch bei Zahlung ohne Rechnung und Umsatzsteuer

Kein Schadenersatz bei Schwarzarbeit II