Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Ihr Wohnort

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Fachlich freigegeben am

17.04.2024

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.