Wie kann ich
Ihnen helfen?
Inhalt

Objekt nicht gefunden

Das angeforderte Objekt konnte nicht gefunden werden.

Fachtierärztin/Fachtierarzt Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Beantragung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland als Fachtierärztin oder Fachtierarzt tätig sein wollen, müssen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Abschluss einen Antrag auf Anerkennung der Fachtierarztbezeichnung stellen.

Verfahrensablauf

Für die Anerkennung ist bei den Kammern schriftlich zu beantragen. Sie entscheidet über den Antrag und prüft, ob Sie als alle für die Anerkennung vorgeschriebenen besonderen oder zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Grundsätze dieser Weiterbildungsordnung für den Erwerb der tierärztlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Hinblick auf Inhalte und Zeiten gewahrt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Tierärztekammer Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die Approbation als Tierarzt muss vorliegen. Zudem müssen Ihre persönliche und gesundheitliche Eignung zur Tätigkeitsausübung des Fachtierarztes gegeben sein. Darüber hinaus sind Deutschkenntnisse erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind alle der Weiterbildung betreffenden Zeugnisse und Nachweise beizufügen.

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung.

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

18.05.2021