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Personalrat Kreis Ostholstein

Das Personalvertretungsrecht ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MBG). Die Mitbestimmungsrechte werden im § 51 MBG  beschrieben: "Der Personalrat bestimmt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt ... betreffen."