Inhalt

Jugendhilfehaus Lensahn

Es gibt Situationen im Leben, in denen ein Zusammenleben in der Familie einfach nicht länger möglich ist.

Die Gründe dafür sind meistens so vielfältig wie das Leben selbst. Sie stellen alle Beteiligten vor eine emotionale Zerreißprobe, die sie bis an den Rand ihrer Kräfte treiben kann. Dann ist es manchmal besser, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen.

Eine räumliche Trennung kann helfen, die Familienmitglieder zur Ruhe kommen zu lassen, die Ursachen zu ergründen und neue Kräfte zu mobilisieren, um schließlich eine Lösung mit Perspektiven zu finden.

Die Gesetzliche Grundlage für die Inobhutnahme ist der §42 SGB VIII.

Inobhutnahme

Inobhutnahme ist eine Maßnahme des Jugendamtes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Krise oder dringender Gefahr befinden.
Darunter versteht man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation außerhalb des Elternhauses.

Rechtsgrundlage

Unsere Leistungen erbringen wir im Wesentlichen nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Hier sind die unterschiedlichen Angebotsformen, Hilfearten und Zielgruppen unter dem Begriff "Hilfe zur Erziehung" (§27ff SGB VIII) zusammengefasst. Die Grundlage unseres Handels ist im ersten Paragraphen gesetzlich verankert und umfasst das Recht eines Menschen "auf Förderung seiner Entwicklung" sowie das Recht "auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit".