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Die Freibadeanstalt am Großen Eutiner See

Die Freibadeanstalt am Großen Eutiner See stellt landesweit eine Besonderheit dar. Sie wird 1913 als hufeisenförmige Steganlage mit einem zentralen Eingangsbau in Rotstein und flankierenden Umkleidekabinen am Ufer des Eutiner Sees errichtet.

Bis auf den Eingangsbau und die uferseitigen Kabinen-Flügel werden die rechtwinklig in den See hineingebauten Umkleidekabinen als Pfahlbau in einer verbretterten Holzkonstruktion errichtet. An den Flügelwinkeln befinden sich erhöhte quadratische Eckbaukörper in Rotstein unter Pyramidendächern. Die Gesamtanlage ist symmetrisch ausgestaltet und erhält entgegen den Originalzeichnungen, die noch eine Reetbedachung vorsehen, rote S-Pfannen. Vor den Kabinen liegen die Stege, von denen die Badegäste über Treppen in den Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich gelangen können. 

Der Eingangsbau beherbergt nach den Originalplänen Vorräume für Fahrräder. Vorbei am zentral untergebrachten "Badewärter"-Raum gelangen die Badegäste ursprünglich auf "Kokosläufern" zu einem überdachten Gang und weiter zu den Umkleidekabinen. Links die Damen, rechts die Herren. Seeseitig vor den Eingangsbau vorgelagert befindet sich nach den Originalplänen ein Warteraum, der heute als Aufenthaltsraum für die Bademeister genutzt wird. Im Dachgeschoss befindet sich eine Dienstwohnung für den "Badewärter".
In den beiden Eckbaukörpern sind - nur zum Schwimmbereich geöffnet - die Duschen untergebracht: die "Brause". Darüber, auf dem Dachboden befinden sich die Wasserbehälter. Neben der "Brause" sind jeweils 2 Toiletten vorhanden. In den Plänen werden insgesamt 32 Umkleidekabinen vorgehalten. Aber stets: Links die Damen, rechts die Herren.
 
Gut erkennbar auf den Schwarz-Weiß-Aufnahmen sind die ehemals vorhandenen 5-Meter-Sprungtürme, die sich beidseitig jeweils am Ende der Steganlage befanden. Sie wurden später entfernt, als sie baufällig wurden und die Wassertiefe nicht mehr als ausreichend angesehen wurde.
 
Ebenfalls gut erkennbar auf den leider undatierten Altaufnahmen ist die dunkle Farbgebung der vertikalen Holzverbretterung. Durch eine Farbuntersuchung des Landesamtes für Denkmalpflege wurde in der Tat ein dunkler Grünton als Originalfarbgebung nachgewiesen. Auch erkennbar auf diesen Altaufnahmen ist die helle Heraushebung der Befensterung. Diese stellte sich als weißer Farbton heraus.
Die bereits 1985 unter Denkmalschutz gestellte Freibadeanstalt befand sich im Sommer 2000 in einem sehr vernachlässigten Gesamtzustand. Die Stadtwerke Eutin erkannten zu diesem Zeitpunkt als Eigentümerin die Notwendigkeit einer behutsamen, aber durchgreifenden Instandsetzung für dieses einzigartige Baudenkmal unter Einbeziehung denkmalpflegerischer Überlegungen. Um Kosten zu sparen sollten einfache handwerkliche Reparaturarbeiten über eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme durchgeführt werden. Auf eine umfangreiche Bestandsüberprüfung und Schadenserfassung wurde aus Kostengründen verzichtet.

Die Denkmalpflege ist sich der Besonderheit dieser nicht nur in Schleswig-Holstein einmaligen Freibadeanlage bewusst. Ihr geht es um eine möglichst authentische Instandsetzung, Reparatur und Wiederherstellung der Gesamtanlage, deren Erscheinungsbild sich vermutlich in den 1930er Jahren farblich zu einem hellen Ton gewandelt hatte.

Abplatzende Farbe waren die offenkundigsten Schäden bei der Freibadeanstalt im Sommer 2000.
Bereits im Oktober 2000 wurden durch die Stadtwerke Eutin erste Instandsetzungsarbeiten in Angriff genommen. Dabei wurden Originalbefunde beispielsweise der Verbretterung, der Kabinentüren und deren Verschlüsse nach Möglichkeit erhalten oder wiederhergestelt. Nachträglich angebrachte Regenrinnen wurden wieder entfernt. Schäden in der Pfahlgründung und in der Unterkonstruktion wurden rechtzeitig erkannt und ebenfalls baulich instandgesetzt. Mittlerweile war auf Empfehlung der Denkmalpflege ein freier Architekt zur fachlichen Beratung der Baumaßnahme hinzugezogen worden.
Im Juni 2001 war bereits der südliche Kabinenflügel wiederhergestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch der landseitige Bewuchs zurückgeschnitten, um dem Baudenkmal auch von dieser Seite eine Aufwertung zukommen zu lassen.

Die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahme kommt gemessen an der Aufgabenstellung und dem Personaleinsatz gut voran. Vorrang hat die qualitätvolle Arbeit und nicht ein Fertigstellungsdatum. Dieses Vorgehen kann aus denkmalpflegerischer Sicht nur begrüßt werden.