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Ostholstein blüht auf

Unter dem Motto „Ostholstein blüht auf“ möchte der Kreis verschiedene Projekte zur Förderung des Blühspektrums in der Landschaft fördern und somit einen Beitrag zur Biodiversität leisten.

Derzeit werden folgende Initiativen unterstützt:

  • Ostholsteiner Knickinitiative – blühende Gehölze für die Landschaft
  • Bäume und Gehölze für den innerörtlichen Raum
  • Blühende Straßen- und Wegeränder
  • Blühende Felder und Raine
  • „Aufblühen“ kreiseigener Flächen

Ostholsteiner Knickinitiative – blühende Gehölze für die Landschaft

Als vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere haben intakte und artenreiche Knicks eine wichtige Bedeutung in der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Viele seltene und gefährdete Tiere, darunter Kleinsäuger wie die Haselmaus und in alten Baumbeständen (den sogenannten „Überhältern“) z.B. die Fledermaus, Vögel wie Dorngrasmücke oder Goldammer und viele Insektenarten finden in Knicks Nahrung, Schutz, Deckung und können hier ihren Nachwuchs aufziehen. Durchgehende Knickstrukturen sind wichtige Leitstrukturen für die Erschließung neuer bzw. zur Verbindung bislang getrennter Lebensräume.
Insbesondere Knicks mit blühenden heimischen Knickgehölzen fördern das Blühspektrum in der Landschaft und liefern Bienen und anderen Bestäubern langfristig Pollen und Nektar.
Oftmals wenig beachtet haben Knicks als Wind- und Erosionsschutz auch eine positive Wirkung für die Landnutzung: das Austrocknen der Felder und Kulturen durch Wind wird vermindert, Schneeverwehungen unterbunden, die Bodenerosion verhindert.

Mit Ihrer Unterstützung möchte der Kreis neue Knicks anlegen und lückige Bestände in Knicks bepflanzen, um durchgängige und wertvolle Lebensräume zu fördern. Hierbei sollen insbesondere auch blühende Gehölze Verwendung finden.

Wir entwickeln zusammen mit Ihnen Bepflanzungskonzepte und sorgen für die Finanzierung. In bestimmten Räumen übernehmen wir für Sie zudem die Umsetzung der Maßnahme.


Rahmenbedingungen für eine Förderung:

  • Es ist ein schriftlicher Antrag (Antragsformular Ersatzgelder“) einzureichen.
  • Für die Maßnahme darf keine rechtliche Verpflichtung bestehen.
  • Bei Knickaufwertungen durch Neubepflanzungen muss nachvollziehbar sein, dass der degenerierte Knick bereits seit vielen Jahren unverändert in der Form vorhanden ist und der Zustand nicht durch unsachgemäße Pflege / Bewirtschaftung  eingetreten ist.
  • Die Knickneuanlage bzw. -aufwertung muss auf Dauer angelegt sein (vertragliche Vereinbarung).
  • Es kommen nur autochthone Gehölze zum Einsatz.

Karte mit den Suchräumen, in welchem die Planung und Umsetzung auf Wunsch übernommen wird

Antrag auf Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes aus Ersatzgeldern

Infobroschüre »Ostholstein blüht auf - Ostholsteiner Knickinitiative«

Bäume und Gehölze für den innerörtlichen Raum

Im Kreis Ostholstein finden sich viele Straßen, die nach Bäumen oder Sträuchern benannt sind, wie Linden, Birken oder Hasel. Oftmals finden sich darunter aber auch viele Straßen, bei welchen man vergeblich nach namensgebenden Bäumen oder Sträuchern sucht oder nur vereinzelte Exemplare findet. 

Wir möchten das zusammen mit Ihnen ändern! Zum einen zur Erhöhung des Wiedererkennungswertes Ihrer Straße, zum anderen haben heimische Laubgehölze in Ortschaften viele Funktionen: Sie tragen dazu bei, das Ortsbild zu verschönern, sie bieten Lebensräume für Tiere, sie filtern Schadstoffe und verbessern die Luftqualität, sie produzieren Sauerstoff, sie dienen als Lärm- und Windschutz und insbesondere in größeren Orten helfen sie, das Kleinklima zu regulieren. 

Gesucht werden Bewohner, deren Straßen nach heimischen Laubbäumen oder Sträuchern  benannt sind und die ein oder mehrere namensgebenden Gehölze in ihrem Vorgarten pflanzen möchten.  Auch für Kommunen besteht die Möglichkeit, namensgebende Straßenbäume zu pflanzen.

Ein Antrag auf Förderung kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Rahmenbedingungen eingehalten und ausreichend finanzielle Mittel verfügbar sind. Die Kosten für die Gehölze werden vom Kreis übernommen.

Rahmenbedingung für eine Förderung

  • Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen mit folgenden Mindestangaben: Name, Anschrift, Telefonnummer oder Email , Kartenausschnitt mit Kennzeichnung der zukünftigen Lage des/der zu pflanzenden Baum/Bäume bzw. Sträucher.
  • Es sind Leitungsrechte und Grenzabstände zu beachten (keine ober- oder unterirdischen Leitungen im Bereich der Baumpflanzung; ausreichender Abstand zu Haus und Weg/Straße).
  • Es ist eine schriftliche Erklärung einzureichen, dass keine Verpflichtung zur Pflanzung (z.B. aus Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Genehmigung) besteht und das der/die Pflanzung/en dauerhaft erhalten bleibt/bleiben (siehe Formblatt).
  • Es sind möglichst heimischer Laubgehölze zu verwenden (bei Bäumen werden Esche und Rosskastanie nicht gefördert).Folgende Pflanzqualitäten sind einzuhalten: Bäume Hochstamm 3xvStU 14/16, Sträucher 2 jähriges Pflanzgut, 2xv 50-80 cm.
  • Die Pflanzung ist eigenständig vorzunehmen (siehe Informationsblatt „Hinweise für die richtige Baumpflanzung“) und die Aufwuchspflege ist sicher zu stellen.

Hinweise für die richtige Baumpflanzung

Formblatt »Verpflichtungserklärung«

Blühende Straßen- und Wegeränder

Wer nach Ostholstein fährt soll an den blühenden Straßen- und Wegerändern erkennen, dass er angekommen ist. Durch fachgerechte Anlage und Pflege des so genannten Straßenbegleitgrüns soll mehr Artenvielfalt in der Landschaft entstehen. Straßen- und Wegeränder nehmen mit ca. 4% der Landesfläche einen relativ hohen Flächenanteil ein. Als verbindende und vernetzende lineare Strukturen durchziehen sie den Raum und könnten bei entsprechender Aufwertung und Pflege einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität leisten und gleichzeitig auch für den Erholung suchenden Menschen einen wichtigen Aspekt darstellen und das Landschaftsbild bereichern.

Durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein wird derzeit ein „Leitfaden zur Anlage und Pflege artenreicher Wiesen- und Rasenflächen an Straßen und Wegen“ für Straßenbaulastträger vorbereitet. Dieser wird die Grundlage für vom Kreis unterstützte Maßnahmen sein. 

Blühende Felder und Raine

Für das kommende Jahr 2020 wird die Initiative fortgeführt und erweitert. Neben der Anlage von einjährigen Blühstreifen und Blühflächen werden auch drei- bis fünfjährige Saatgutmischungen für landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung gestellt. Nicht von der Landwirtschaft abgefordertes Saatgut kann anschließend auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen im Siedlungsbereich verwendet werden. Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Finanzierung von dauerhaft blühenden Feldern, Grünflächen und Rainen auf öffentlichen und privaten Grund. Hier ist das teurere regionale Saatgut zu verwenden. Die erforderlichen Mittel werden aus den Ersatzgeldern finanziert. Je nach Verfügbarkeit der Gelder werden neben den Beschaffungskosten auch die Kosten für die Bodenvorbereitung und Einsaat übernommen. Voraussetzung für die Finanzierung ist eine Flächenmindestgröße von 1.000 m² sowie eine Verpflichtungserklärung des Begünstigten zum dauerhaften Erhalt und zur Pflege der Säume und Wildblumenwiesen. Die Untere Naturschutzbehörde steht bei allen Finanzierungs- und Fachfragen beratend zur Seite.

Regelungsübersicht:

Inhalt Förderbereich Förderhöhe Mindestgrößen / Mindestlängen Voraussetzung Koordination
einjährige Saatgutmischung (Bienenweide) kreisweit auf landwirtschaft-lichen Flächen 100% für Saatgut max. 2 ha, Breite mind. 5 m bis max. 12 m -landwirtschaftlicher Betrieb - Ackerfläche - Umbruch des Blühstreifens möglichst erst im Frühjahr Kreisbauern-verband Ostholstein-Lübeck
drei- bis fünfjährige Saatgutmischung (Kultur- und Wildarten) kreisweit auf landwirtschaft-lichen Flächen 100% für Saatgut max. 2 ha, Breite mind. 5 m bis max. 12 m -landwirtschaftlicher Betrieb - Ackerfläche Kreisbauern-verband Ostholstein-Lübeck
dauerhafte standort-angepasste Regio-saatgutmischungen für Säume bzw. Feldraine und Wildblumenwiesen kreisweit auf öffentlichen bzw. öffentlich-rechtlichen und privaten Flächen 100% für Saatgut ab 1.000 m² -dauerhafter Erhalt (mehr als 6 Jahre) - angepasste Pflege mit Abfuhr des Mahdgutes - Verpflichtungser- klärung Fachdienst Naturschutz des Kreises Ostholstein

Hintergrund

Kreis und Landwirtschaft haben sich darauf verständigt, gemeinsam das Landschaftsbild unserer schönen Kulturlandschaft zu bereichern und dem Artenrückgang zu begegnen. Zur Bereicherung der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft wurde Saatgut für die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen durch den Kreis im Jahr 2018 für ca. 100 ha finanziert. Im Jahr 2019 wurde diese Initiative fortgesetzt und es konnten insgesamt 130 ha angelegt werden. Es handelte sich um einjährige Maßnahmen, wobei die Koordination und Saatgutabgabe vom Kreisbauernverband Ostholstein-Lübeck übernommen wurde. Die LEV (Landwirtschaft und Energie) hat mit Saatgutspenden die Aktion unterstützt.

„Aufblühen“ kreiseigener Fläche

Es erfolgt eine Überprüfung der naturschutzfachlichen Aufwertbarkeit der kreiseigenen Flächen. Für geeignete Flächen werden Konzepte für eine Umsetzung entwickelt.