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Förderung von Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege mit Ersatzgeldern

Die im Rahmen der Eingriffsregelung anstelle einer Realkompensation anfallenden Ersatzgelder sind zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden.

Die Liste der bislang mit Ersatzgeldern geförderten Projekte und umgesetzten Maßnahmen ist lang: So wurden beispielsweise Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern wie der Kremper Au vorgenommen, Streuobstwiesen und  Knicks angelegt, Gewässer für Amphibien geschaffen oder Flächenankäufe für Naturschutzprojekte unterstützt.

Ein Antrag auf Förderung kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Rahmenbedingungen zur Verwendung von Ersatzgeldern eingehalten und ausreichend finanzielle Mittel verfügbar sind.

Handlungsrahmen zur Verwendung von Ersatzgeldern (Stand: Januar 2018)

Antrag auf Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes aus Ersatzgeldern

Rundschreiben zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen 2022/23