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Gewässerschutz - Untere Wasserbehörde

Den Unteren Wasserbehörden als Sonderordnungsbehörden obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwasser, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche). Kernpunkt des Schutzes aller Gewässer ist die Erhaltung oder die Schaffung sauberen Wassers, das letztendlich für die Trinkwasserversorgung erforderlich ist.

Besonders wichtig ist auch die Grundwassererneuerung, z. B. durch die Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen in Wohngebieten. Grundwasserförderungen durch einen Brunnen, die Einleitung von Abwässern in einen Bach oder der Freizeitsport an einem See sind daher so vorzunehmen, dass für das Grundwasser keine Schäden entstehen.

Grundwasserbenutzungen und Erdaufschlüsse

Gewässerausbau und Gewässernutzung

Abwasseranlagen

Überflutungsszenarien

Hochwasser und Sturmflutinformation

Hochwasserkarten für Schleswig-Holstein

Zum verbesserten Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts ist beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Öl und Benzin besondere Vorsicht geboten. Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.  

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen