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Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände (Aufsichtsbehörde)

Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören u.a.:

  • Durchführung von Errichtungsverfahren von Wasser- und Bodenverbänden
  • Genehmigung von Satzungen- und Satzungsänderungen der Verbände
  • Zuweisungsverfahren zum Verbandsgebiet sowie Zustimmungsvorbehalte
    (z.B. Aufnahme von Krediten, Zustimmung zu bestimmten Verträgen sowie zu Rechtsgeschäften mit Vorstandsmitgliedern)
  • Erteilung von Vertretungsvollmachten  
  • allgemeine Rechtsaufsicht (Beratungen, Anfragen, Beschwerden)

Im Rahmen der Rechtsaufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde über alle Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände unterrichten. Sie kann hierzu mündliche und schriftliche Berichte sowie Akten anfordern. Daneben kann sie auch Prüfungen vor Ort durchführen sowie an den Vorstands- und Ausschusssitzungen der Wasser- und Bodenverbände teilnehmen. Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aufsichtsrechtliche Weisungen erteilen.

Der Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit liegt aber in der Beratung der Wasser- und Bodenverbände.

Die Prüfung der Jahresrechnung sowie der Haushaltsführung obliegt dem
Landesverband der Wasser- und Bodenverbände
 
Übersicht über die Wasser- und Bodenverbände im Kreis Ostholstein
(einschl. Adressen und Telefonnummern sowie den Namen der jeweiligen Verbandsvorsteher)