Meldung für Angehörige eines Gesundheitsberufs
Wer selbständig einen Gesundheitsberuf ausübt, hat dies dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu melden, soweit nicht eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Behörden besteht (§ 12 Gesundheisdienst-Gesetz).
Wenn Sie im Kreis Ostholstein selbständig einen Gesundheitsberuf ausüben wollen, ist dies dem Fachdienst Gesundheit innerhalb eines Monats nach Beginn der selbständigen Berufsausübung unter Verwendung des Meldeformulars mitzuteilen. Eine Beendigung der Tätigkeit und eine Praxisverlegung ist ebenfalls mitzuteilen.