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Heimaufsicht

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen im Kreis Ostholstein haben einen starken Partner, der sie bei Problemen in ihrem Lebensraum berät und unterstützt: die Heimaufsicht, die unter dem Dach des Fachdienstes Gesundheit des Kreises Ostholstein arbeitet.

Die Heimaufsicht ist zuständig für die Beratung und Überwachung von Heimen gemäß dem Selbstbestimmmungsstärkungsgesetz, dass am 01.08.2009 das Heimgesetz abgelöst hat.

Ziele

Ziel ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern. Die Einhaltung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten ist zu sichern.

Beratung und Überprüfung

Die Aufgabe der Heimaufsicht liegt zum einen in der Beratung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern, Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuern sowie Heimträgern, Heimleitungen, Pflegedienstleitungen, Pflegekräften, Investoren und zukünftigen Heimbetreibern in allen Belangen des Heimrechts. Zum anderen besteht die Aufgabe der Heimaufsicht darin, zu überwachen, dass in allen Heimen die quantitative und qualitative Mindestausstattung in baulicher und personeller Hinsicht sowie die pflegerische, ärztliche und soziale Betreuung einschließlich hygienischer Belange erreicht und dauerhaft sichergestellt wird. Die Überprüfung dieser Anforderungen erfolgt durch unangemeldete Heimprüfungen tagsüber wie auch in der Nacht, die einen realistischen Eindruck von den Verhältnissen vor Ort verschaffen. 

Teamarbeit

Ein multiprofessionelles Team des Gesundheitsamtes, bestehend aus einer Pflegefachkraft, ggf. Ärztin, Sozialpädagogin, Hygienekontrolleur und Verwaltungskraft prüft den Heimbetrieb auf „Herz und Nieren“. Die Pflegefachkraft begutachtet die pflegerische Strukturqualität, Pflegeprozess und Ergebnisqualität. Die Ärztin betrachtet die medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner, was nicht zuletzt der Beweissicherung durch Diagnosen in späteren Gerichtsverfahren dienen kann. Die Sozialpädagogin überprüft die Qualität der Betreuungsleistungen. Der Hygienekontrolleur wirft einen kritischen Blick auf die hygienische Situation in dem Heim. Die Verwaltungskraft prüft die Personalstärke, bauiche Gegebenheiten, freiheitsentziehende Maßnahmen, Heimkostenabrechnungen und Heimmitwirkung und koordiniert die Aufgabenwahrnehmung.
 
Die Tätigkeit in der Heimaufsicht soll helfen, die Lebensqualität aller Heimbewohnerinnen und Heimbewohner im Kreis Ostholstein dauerhaft und einheitlich auf einen hohen Standard zu bringen bzw. dort zu halten.

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Tätigkeitsbericht 2019/2020 mit Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3

Tätigkeitsbericht 2017/2018 mit Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3

Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 mit Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3