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Kfz-Zulassungsstelle

Das Serviceangebot der Zulassungsstelle umfasst sowohl die persönliche Beratung vor Ort als auch diverse Online-Verfahren.

Aktuelles

Online-Zulassung von Fahrzeugen (iKfz) vorübergehend nicht möglich

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie können Ihr Fahrzeug derzeit nicht online anmelden, abmelden oder ummelden.
  • Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan keine Online-Leistungen an.

Was können Sie tun?

  • Nutzen Sie die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle. Sie können Ihr Fahrzeug weiterhin persönlich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden, abmelden oder ummelden.
  • Informieren Sie sich auf der Webseite der Kfz-Zulassungsstelle (www.kreis-oh.de/zula) über die aktuellen Öffnungszeiten und erforderliche Unterlagen.

Wir arbeiten zusammen mit dem Kraftfahrtbundesamt an der Wiederaufnahme der digitalen Angebote und werden Sie umgehend nach Beseitigung der technischen Störung hier auf unserer Seite informieren.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Weitere Services und Informationen

Informationen für den Fahrzeughandel und Zulassungsdienste !!!

Wichtige Hinweise!

  • Termine dürfen derzeit nicht gebucht werden. Bereits gebuchte Termine werden entweder gelöscht oder der Vorgang am Schalter abgelehnt.
  • Zulassungsvorgänge ohne alle erforderlichen Unterlagen werden grundsätzlich abgelehnt.

Bearbeitungsstandards:

  • Als gewerblicher Zulassungsdienst/Kraftfahrzeughändler ist eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Die Zulassungsvorgänge können montags bis freitags während der Öffnungszeiten in verschlossenen Taschen abgegeben werden.
  • Nach Abgabe der Unterlagen ist eine Herausgabe einzelner Vorgänge nicht möglich.
  • Die Bezahlung bearbeiteter Vorgänge ist nur während der Öffnungszeiten und ausschließlich bargeldlos (alle Kartenarten inklusive Google Pay/Apple Pay) möglich.
  • Die Zulassungsvorgänge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie von uns einen Anruf.
  • Eine Bearbeitung der Zulassungsvorgänge am selben Tag kann nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie:

Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandat müssen mit der auf dem Ausweisdokument übereinstimmen. Abweichungen führen zur Ablehnung von Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat.

Checklisten

Vordrucke und Merkblätter

FAQs - Wir beantworten Ihre Fragen!

Wieso kann ich niemanden telefonisch erreichen?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihre Fragen hier bereits beantwortet werden. Bei hohem Besucheraufkommen ist die telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten eingeschränkt. Sie können uns Ihre Anfrage auch gerne per E-Mail senden. Wir werden Ihnen dann so schnell wie möglich antworten.

Kann ich auch ohne Termin zur Zulassungsstelle kommen?

Eine persönliche Bedienung ist derzeit nur mit einem zuvor online gebuchten Termin möglich.

Folgende Dienstleistungen können aber ohne vorherige Terminbuchung in Anspruch genommen werden:

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises Ostholstein (ohne Halterwechsel)
  • Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
  • Ausstellung Fahrzeugscheinheft für rote Dauerkennzeichen
  • Export-Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Neusiegelung von Kennzeichen
  • Umkennzeichnung aufgrund eines Kennzeichendiebstahls

Für diese Dienstleistungen ziehen Sie bitte eine Wartenummer an den Check-in-Terminals im Eingangsbereich oder im Warteraum.

Wenn Sie bereits einen Online-Termin für eine andere Dienstleistung vereinbart haben, ist für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) keine zusätzliche Wartenummer erforderlich.

Ich möchte einen Online-Termin buchen, aber es werden keine Termine angezeigt! / Ich versuche seit Tagen einen Termin zu vereinbaren aber es sind nie Termine frei! / Die Online-Terminvergabe funktioniert nicht!

Die Anzahl der Termine ist beschränkt. Es werden daher nur Termine angezeigt, an denen ausreichend Zeit für die von Ihnen ausgewählten Vorgänge eingeplant ist. Daher ist es wichtig, die richtigen Vorgänge und die genaue Anzahl anzugeben. Falls Sie dringende Anliegen haben, aber kurzfristig keinen Termin finden, können Sie versuchen, die Anzahl der Vorgänge zu reduzieren und Termine zu verschiedenen Zeiten zu buchen.

Neue Termine werden arbeitstäglich zwischen 12.00-12.30 Uhr für die nächsten 3 Öffnungstage freigegeben. Weitere Termine für maximal 4 Wochen im Voraus werden automatisiert freigegeben. Abhängig von der Personalstärke werden morgens oder im Laufe des Tages zusätzliche Termine für den aktuellen Tag freigegeben.

Stornierungen werden sofort wieder freigegeben. Es lohnt sich also, später erneut nach einem freien Termin zu suchen. Bitte vermeiden Sie es unbedingt, andere Vorgänge als die von Ihnen benötigten auszuwählen, da Ihr Anliegen sonst nicht bearbeitet werden kann.

Muss ich auch mit Termin mit Wartezeiten rechnen?

Auch bei einem Termin können Wartezeiten auftreten. Da jeder Termin ein bestimmtes Zeitfenster hat, können längere Vorgänge zu Wartezeiten führen. Nutzen Sie unsere Checklisten zur Vorbereitung Ihres Termins, um ihn möglichst kurz zu halten und Wartezeiten für andere Kunden zu reduzieren.

Wie kann ich nach erfolgreicher Terminreservierung zusätzlichen Vorgang hinzufügen?

Falls Sie nach der Buchung weitere Vorgänge hinzufügen möchten, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sie können den bereits vereinbarten Termin über den Link in der Bestätigungs-E-Mail stornieren und einen neuen Termin mit allen gewünschten Vorgängen vereinbaren.
  2. Sie vereinbaren einen zusätzlichen Termin zu einer anderen Zeit für die weiteren Vorgänge.

Wir bitten Sie, Termine nur bei Bedarf und nicht pauschal zu reservieren. Bitte beachten Sie, dass ungenutzte Termine anderen Kunden oder Ihnen im umgekehrten Fall nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ich habe einen Termin gebucht, aber benötige diesen nicht mehr. Muss ich den Termin absagen?

Wenn Sie einen Termin gebucht haben, den Sie nicht mehr benötigen, bitten wir Sie, diesen so bald wie möglich zu stornieren. Sie können dies ganz einfach über den Link in Ihrer Terminbestätigungs-E-Mail tun.

So geben Sie anderen Kunden die Möglichkeit, den frei gewordenen Termin zu buchen.

Warum ist eine Terminvereinbarung überhaupt erforderlich?

Die Terminvereinbarung hat sich in der Praxis sehr bewährt. Sie ermöglicht es Ihnen, Termine in der Regel kurzfristig zu buchen und lange Wartezeiten zu vermeiden. Auch für uns bietet die Online-Terminvereinbarung Vorteile, da sie uns eine bessere Planbarkeit ermöglicht. Daher behalten wir die Terminvergabe über unser Online-System bei.

Warum gibt es nicht mehr Termine?

Die Anzahl der verfügbaren Termine wird durch zwei Faktoren bestimmt:

  • Die geschätzte Bearbeitungszeit für die verschiedenen Anliegen, die im Termin gebucht werden können (z. B. Außerbetriebsetzung, Zulassung).
  • Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Bearbeitung der Anträge zur Verfügung stehen.

Außerhalb der Öffnungszeiten für Kunden mit Termin bearbeiten wir zusätzlich Anzeigenvorgänge und die Anträge von Kfz-Zulassungsdiensten und Kfz-Händlern. Daher ist die Anzahl der Termine, die wir anbieten können, begrenzt.

Ich beziehungsweise Angehörige/Bekannte haben keine Möglichkeit über einen Computer oder ein Smartphone einen Online-Termin zu vereinbaren. Wie erhalte ich trotzdem einen Termin?

Grundsätzlich ist für die Vereinbarung eines Termins unsere Online-Terminvergabe zu nutzen. Sollten Sie oder Ihnen nahestehende Personen keine Möglichkeit haben, online einen Termin zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kurzfristige Termine nicht immer verfügbar sind.

Welche Regelungen gelten für meinen Besuch in der Zulassungsstelle?

Bitte aktivieren Sie Ihren Termin an einem der vier Check-in-Terminals im Eingangsbereich oder Warteraum. Dies ist bis zu 15 Minuten vor und nach dem Termin möglich.

Für folgende Vorgänge müssen Sie an den Check-in-Terminals eine Wartenummer ziehen:

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises Ostholstein (ohne Halterwechsel)
  • Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
  • Ausstellung Fahrzeugscheinheft für rote Dauerkennzeichen
  • Export-Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Neusiegelung von Kennzeichen
  • Umkennzeichnung aufgrund eines Kennzeichendiebstahls

Welche Unterlagen benötige ich?

Eine Übersicht über die benötigten Unterlagen finden Sie weiter oben bei den Checklisten.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung leider nicht möglich ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Vorgänge bequem mit allen gängigen Karten, einschließlich Google Pay und Apple Pay, direkt am Schalter zu bezahlen.

Ich habe Kfz-Steuer-Rückstände oder Gebührenschulden bei der Zulassungsstelle. Kann ich trotzdem ein Fahrzeug zulassen?

Bei Steuer- oder Gebührenschulden ist eine Fahrzeugzulassung abzulehnen.

Bei Steuerrückständen müssen Sie sich vor der Zulassung an das Hauptzollamt Kiel wenden und diese begleichen.

Offene Gebührenschulden bei der Zulassungsstelle müssen vor Ort komplett bezahlt werden.

Ich habe die Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung nicht. Kann ich mein Fahrzeug trotzdem ummelden?

Sollte ein Abruf der Hauptuntersuchung beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich sein, müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung durch eine Zweitschrift der Prüforganisation nachweisen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen allein ist nicht ausreichend.

Bekomme ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle?

Nein, die Zulassungsstelle stellt weder die eVB noch die Kennzeichenschilder aus. Die eVB erhalten Sie von Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, Kennzeichenschilder hingegen bei einem Schilderpräger im Umfeld der Zulassungsstelle oder im Internet.

Ich habe ein Fahrzeug geerbt, was benötige ich zur An-/Ummeldung?

Wenn Sie ein Fahrzeug geerbt haben und es anmelden oder ummelden möchten, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Eventuell einen Erbschein oder ein Testament

Wenn Ihnen alle Fahrzeugpapiere und Kennzeichen vorliegen, können Sie das Fahrzeug ummelden. Andernfalls finden Sie in der Checkliste auf unserer Website eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen für eine Anmeldung/Ummeldung bei Verlust der Fahrzeugpapiere.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen für mein neues Fahrzeug übernehmen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Eutin abmelden, können Sie das Kennzeichen sofort wieder für sich reservieren. Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Wenn Sie kein Eurokennzeichenschild haben, müssen Sie neue Eurokennzeichenschilder anfertigen und siegeln lassen.
  • Soll das neue Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen werden, muss die bisherige Halterin oder der bisherige Halter schriftlich sein Einverständnis geben, dass das Kennzeichen verwendet werden darf.
  • Bei der Zuteilung des Kennzeichens für das neue Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 10,20 € erhoben.
  • Kurze Kennzeichenkombinationen (zum Beispiel "OH-A 1") oder besondere Kennzeichenformate bedürfen einer individuellen Ausnahmegenehmigung. Eine Weiterverwendung am neuen Fahrzeug ist daher nicht möglich.
  • Für die sofortige Wiederverwendung des Kennzeichens muss die Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs in der Zulassungsstelle Eutin erfolgen. Wird das Fahrzeug bei einer anderen Zulassungsstelle ab- oder umgemeldet, kann das Kennzeichen erst wieder zugeteilt werden, wenn die Datenübermittlung erfolgt ist.
  • Wurde das bisherige Kennzeichen bereits einem neuen Fahrzeug zugeteilt, darf das abgemeldete Fahrzeug ab dem Moment der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) nicht mehr mit dem bisherigen Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden.
  • Die Regelung, dass man sein Fahrzeug nach der Abmeldung noch bis zum Ablauf des Tages zum endgültigen Zielort (nicht Ausland) fahren darf, gilt nur, wenn die entstempelten Schilder am Fahrzeug angebracht sind.
  • Es ist nicht erlaubt, die Schilder eines noch zugelassenen Fahrzeugs an einem anderen Fahrzeug anzubringen und damit zur Zulassungsstelle zu fahren.

Ein Fahrzeug darf nicht ohne Kennzeichen bewegt werden. Die weitverbreitete Annahme, dass man ohne Kennzeichenschilder zur Zulassungsstelle fahren darf, wenn man eine eVB-Nummer der Versicherung besitzt, ist falsch.

Ich habe über einen Kfz-Zulassungsdienst eine Zulassung abgegeben. Kann ich den Bearbeitungsstand in der Zulassungsstelle telefonisch oder per E-Mail erfragen?

Nachfragen zu Zulassungsvorgängen, die über einen Kfz-Zulassungsdienst oder ein Autohaus in der Zulassungsstelle Eutin eingereicht wurden, können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden. Hier ist Ihre zuständige Ansprechperson immer der jeweils beauftragte Dienstleister.