Inhalt

Führerscheinstelle

Hier können Sie alle Führerscheinangelegenheiten erledigen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein haben: EU- und internationaler Führerschein, Erteilung einer Fahrerlaubnis, Verlängerung von Führerscheinklassen, Eignungsüberprüfung etc..

Benötigen Sie eine Karteikartenabschrift für die Umstellung Ihres alten Führerscheins, nutzen Sie dafür gerne das unter Dokumente hinterlegte Formular.

Führerschein-Umtausch!

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Wann bin ich dran?

Aktuell müssen alle Führerschein-Inhaber mit Geburtsjahrgang ab 1971 oder später den Führerschein bis spätestens 19.01.2025 umgetauscht haben.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge und Inhabern von weißen Plastikkarten gelten andere Fristen. Diese finden Sie hier.
Sollten Sie nach der Tabelle mit dem Umtausch noch nicht dran sein, werden Sie gebeten, mit Ihrem Antrag zu warten.

Was für Unterlagen benötige ich?

Für den Umtausch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Führerschein. Wenn Sie Ihren Führerschein zuletzt von einer anderen Behörde erhalten haben, benötigen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Dieses Dokument erhalten Sie auf Antrag kostenlos von der alten Behörde.

Wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle in Eutin stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

Die Terminvereinbarung für alle Führerscheinangelegenheiten erfolgt online unter https://termin.kreis-oh.de/. Wählen Sie bitte die Dienstleistung „Umtausch / Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein“ aus.
Ein Zutritt zum Gebäude ist ohne Termin nicht möglich.

Einige Städte, Gemeinden und Ämter bieten aufgrund der Bürgernähe die Möglichkeit an, den Antrag dort aufzunehmen und an die Führerscheinstelle weiterzuleiten. Informieren Sie sich hierzu bitte vorher bei Ihrem örtlich zuständigen Bürgerbüro.

Terminvergabe online

Wir können Sie zurzeit nur persönlich bedienen, wenn Sie zuvor einen Online-Termin gebucht haben.

Online-Terminvergabe »

Für folgende Dienstleistungen ist eine vorherige Terminbuchung nicht notwendig:

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises Ostholstein (ohne Halterwechsel)
  • Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
  • Ausstellung Fahrzeugscheinheft für rote Dauerkennzeichen
  • Export-Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Neusiegelung von Kennzeichen
  • Umkennzeichnung aufgrund eines Kennzeichendiebstahls

Die benötigten Unterlagen können Sie den Checklisten entnehmen. Sie können die Zulassungsstelle jederzeit während der Öffnungszeiten aufsuchen und sich an den Checkin-Terminals im Eingangsbereich oder im Warteraum eine Wartenummer ziehen. Dieses gilt nicht für andere Dienstleistungen der Zulassungsstelle.

Erreichbarkeit und Terminvereinbarung

Wir sind für Sie da.

Während der Öffnungszeiten erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgender Rufnummer:

     +49 4521 788-800

Vor Ort werden Kunden nur bedient, wenn diese zuvor einen entsprechenden Termin vereinbart haben.

In der Zulassungsstelle können lediglich Außerbetriebsetzungen, Kurzzeitkennzeichen und Export-Kennzeichen ohne Termin bearbeitet werden.

Gewerbliche Zulassungsdienste und gewerbliche Kraftfahrzeughändler haben ihre Zulassungsvorgänge zu sammeln und diese während der Öffnungszeiten bei der Zulassungsstelle abzugeben. Es dürfen keine Termine gebucht werden.

Sämtliche Vorgänge müssen mit einer EC-Karte bezahlt werden.

Dienstleistungen der Führerscheinstelle (Online-Dienste)

Schauen Sie hierzu bitte in den Zuständigkeitsfinder; hier können Sie nach den einzelnen Dienstleistungen suchen oder nach Suchbegriffen filtern.

Zuständigkeitsfinder