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Schienenanbindung / Betroffenheitsanalyse

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages über den Bau einer festen FBQ am 3. September 2008 hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, bis zur Eröffnung der festen Querung die landseitige Straßen- und Schieneninfrastruktur, die sog. Hinterlandanbindung, auf deutscher Seite auszubauen.

Neue Verkehrsinfrastruktur – Chancen für Ostholstein (Studie)

Der geplante Ausbau der Schienen- sowie in geringerem Maße der Straßeninfrastruktur im Zuge der FBQ-Anbindung wird zu neuen Verkehrsoptionen auch innerhalb der Fehmarnbelt-Region, und gerade in Ostholstein, führen. Dies betrifft insbesondere verkürzte Fahrzeiten im Schienenverkehr sowie neue räumliche Bezüge aufgrund der geplanten neuen Bahnhofsstandorte. Der Kreis Ostholstein möchte die potenziellen Effekte möglichst frühzeitig abschätzen können, um unterstützende Maßnahmen vorzubereiten und auch anderen Partnern die Potenziale aufzuzeigen. Daher hat der Kreis Ostholstein gemeinsam mit der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH) und dem Regionalmanagement im Hansebelt eine Studie in Auftrag gegeben, die das Augenmerk auf ebendiese Chancen in den Bereichen Wirtschaft und Innovation, Wohnungsmarkt, Tourismus und Verkehr legt. Es geht bewusst nicht um eine Bewertung der geplanten Maßnahmen, sondern vielmehr um Handlungsempfehlungen für den Fall ihrer Realisierung, um den größten Nutzen für Ostholstein zu generieren.

Fachbeitrag “Neue Verkehrsinfrastruktur über den Fehmarnbelt“

Lärmschutz

Der Schutz der Anwohner und Urlaubsgäste vor Lärm ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schienenanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung von besonderer Bedeutung für Ostholstein. Neben dem gesetzlich verankerten Anspruch auf Lärmschutz haben sich mit einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. Januar 2016 nun die politischen Rahmenbedingungen für den Lärmschutz an europäischen Schienengüterverkehrstrassen verändert. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Rheintal wurden neue Spielräume für Lärmschutzmaßnahmen eröffnet, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Zu der Frage, wie dieser Bundestagsbeschluss für Ostholstein bestmöglich genutzt werden kann, fand am 21.07.2016 eine Informationsveranstaltung im Kreishaus in Eutin statt. Es referierte Herr Christian Popp von der LÄRMKONTOR GmbH in Hamburg (siehe Präsentation). Der Kreis Ostholstein wird die Ergebnisse und Empfehlungen aus der Veranstaltung aufgreifen und in den weiteren Dialogprozess zu diesem Thema einbringen.

Erhalt der Bäderbahn

Mit dem Raumordnungsbeschluss wurde im Mai 2014 festgelegt, dass nach Fertigstellung der Neubautrasse ein weiterer Betrieb mit Nahverkehrszügen von Lübeck nach Neustadt i.H. nicht mehr erfolgen soll. Die IHK zu Lübeck und der Kreis Ostholstein halten die Aufrechterhaltung des Nahverkehrs auf der Bäderbahn aber weiterhin für sinnvoll und haben deshalb das Gutachterbüro Hanseatic Transport Consultancy (HTC) in Hamburg damit beauftragt, die Situation in einem Fachbeitrag zu beleuchten und Argumente für und gegen den Erhalt der Bäderbahn zusammenzutragen. 

Abschlussbericht

Zusammenfassung

Präsentation Kreis Ostholstein, IHK zu Lübeck, 23.03.2015

Straßenanbindung

Die bestehende B 207 wird zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden zu einer vierspurigen Bundesstraße mit Standstreifen ausgebaut. Die Deutsche Bahn plant aktuell den Neubau eines kombinierten Straßen- und Schienentunnels von knapp zwei Kilometern Länge zur Entlastung der Fehmarnsund-Brücke. 

Schienenstrecke  

Zunächst sieht der Staatsvertrag bis zur Eröffnung der FBQ die Elektrifizierung der eingleisigen Strecke zwischen Puttgarden und Bad Schwartau vor und in einem zweiten Schritt - bis spätestens 7 Jahre nach Eröffnung der FBQ - den zweigleisigen Ausbau. Die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, um die raumverträglichste Trassenführung für die Schienenhinterlandanbindung zu ermitteln. Alle Unterlagen zum ROV stehen im Internet zur Verfügung.

Betroffenheitsanalyse und 2+1-Konzept
Der Kreis Ostholstein hat sich aktiv in den Planungsprozess zur Schienenhinterland-Anbindung eingebracht. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden zwischen Fehmarn und Bad Schwartau wurde die sog. „Betroffenheitsanalyse“ (2010) erstellt, um weitere Trassenvarianten und zusätzliche Informationen zu den Lärmauswirkungen verschiedener Streckenführungen auf Anwohner:innen und Tourismusbetriebe in das Verfahren einzubringen.

Als weiteren Diskussionsbeitrag zum ROV hat der Kreis ein Arbeitspapier erstellen lassen, dass sich mit dem sog. 2+1-Konzept auseinandersetzt. Dieses Konzept sieht die Verwirklichung eines zweigleisigen, elektrifizierten Trassenneubaus für den Schienengüter- und Personenfernverkehr sowie für den „schnellen“ Personennahverkehr vor und zugleich den Erhalt der bestehenden eingleisigen (und nicht elektrifizierten) Bahnstrecke durch die Bädergemeinden der Lübecker Bucht für den Personennahverkehr.
Zum ROV hat der Kreis Ostholstein eine Stellungnahme erarbeitet. Zu dieser Stellungnahme liegt ein Beschluss des Kreistages vom 19.03.2013 vor.

Weitere Informationen zur Schienenhinterlandanbindung und zum ROV