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Betreuungsbehörde

Die rechtliche Betreuung ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes (BtG) am 01.01.1992 an die Stelle der früheren Vormundschaften und Pflegschaften für Volljährige getreten. Die Rechtstellung der betroffenen Mitbürger und Mitbürgerinnen wurde damit erheblich verbessert.

Die wichtigsten Regelungen

  • Niemand kann mehr entmündigt werden !
  • Wünsche der Betroffenen sind ausschlaggebend !
  • Die Betreuung erfolgt persönlich, d.h. es finden Besuchskontakte, Gespräche statt !
  • Die Möglichkeiten, jemanden gegen seinen Willen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, sind eingeschränkt worden !
  • Im Verfahrensrecht sind der Schutz der Betroffenen und bessere Mitwirkungsmöglichkeiten gewährleistet ! 

Die rechtliche Betreuung ist eine Handlungsvollmacht kraft Gesetzes. Sie wird durch das Vormundschaftsgericht eingerichtet, wenn die Notwendigkeit hierfür festgestellt worden ist.
 
Sie betrifft Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.
 
Nähere Informationen zum Thema "Betreuung" (z.B. zu den Voraussetzungen einer Betreuung, zum Inhalt einer Betreuung, zum gerichtlichen Verfahren und auch zur Auswahl der Betreuungsperson) erhalten Sie durch

  • die Betreuungsbehörde des Kreises Ostholstein
  • den NAH DRAN e.V. Betreuungsverein
  • den Betreuungsverein Ostholstein e.V. 
  • Informationsbroschüren zum Thema 

Seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 01.01.1992 bestehen auf örtlicher Ebene Betreuungsbehörden bzw. Betreuungsstellen. Hierzu haben fast alle Bundesländer die kreisfreien Städte und Landkreise bestimmt.

Aufgaben

Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) definiert die Aufgaben der Betreuungsbehörde.

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wie

  • Information und Beratung über die rechtliche Betreuung
  • Werbung und Gewinnung von Betreuungspersonen
  •  Information und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beratung und Unterstützung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der Bevollmächtigten
  • Sorge für die Aus- und Fortbildung von Betreuungspersonen
  • Unterstützung des Gerichts in Form von Sachverhaltsermittlung und Betreuervorschlägen
  • Durchführung von Zwangsmaßnahmen
  • Übernahme von Behördenbetreuungen

Betreuungsvereine

Beratung und Unterstützung in allen Fragen zum Thema "Betreuung" erhalten Sie - ergänzend zu dem Angebot von Gerichten und Behörden - bei Betreuungsvereinen. Die Betreuungsvereine bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich bei regelmäßigen Treffen mit anderen Betreuerinnen und Betreuern über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Nähere Informationen zu den Vereinen vor Ort und deren Angeboten erhalten Sie direkt bei:

Vorsorgemöglichkeiten

Durch einen Unfall, eine Krankheit oder Altersgebrechlichkeit kann ein jeder von uns in eine Situation geraten, in der er nicht (mehr) in der Lage ist, sinnvolle Entscheidungen zu treffen und eigenverantwortlich zu handeln. Wer soll dann Entscheidungen treffen ?
Wer soll dann die notwendigen Dinge regeln? Wer sich rechtzeitig über diese Fragen Gedanken macht und entsprechende Vorsorge-Regelungen trifft, kann sicherstellen, dass seine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse Berücksichtigung finden!

Für eine persönliche Vorsorge bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • Vorsorgevollmacht (privater Weg)
  • und  / oder Betreuungsverfügung (gerichtlicher Weg)

Die Betreuungstelle informiert und berät Sie über Vorsorgemöglichkeiten und nimmt Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen vor.

Achtung! Wir suchen!

Rechtliche Berufsbetreuer gesucht

Die Betreuungsstelle des Kreises Ostholstein sucht Personen, die auf selbstständiger Basis im Kreisgebiet rechtliche Betreuungen übernehmen.

Seit der Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 nehmen die rechtlichen Betreuungen stetig zu. Somit steigt auch der Bedarf an geeigneten Berufsbetreuern. Diese werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem zuvor ihre Eignung durch die Betreuungsstelle beurteilt wurde. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenbereiche und zum Wohl und unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen für ihn rechtlich zu handeln.

Für Berufsbetreuer, die sich im Kreis Ostholstein niederlassen wollen gilt folgendes Anforderungsprofil, das sich an die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe – BAGÜS - anlehnt:

Anforderungsprofil

Formale Anforderungen

  • aussagekräftige Bewerbung
  • tabellarischer Lebenslauf einschließlich Lichtbild
  • Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Nachweis über den schulischen Abschluss, einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufstätigkeit
  • Bereitschaft zum Erwerb einer technischen Grundausstattung wie Telefon, Anrufbeantworter, Mobiltelefon, Telefax, Computer mit E-Mail-Adresse
  • Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Weitere erforderliche Kenntnisse

  • Betreuungsrecht und das zugehörige Verfahrensrecht
  • Überblick über die soziale Infrastruktur im Kreis Ostholstein (wie Netzwerke, Sozialleistungsträger, Träger der Freien Wohlfahrtspflege)
  • Aufenthaltsbestimmung

hierzu gehören Kenntnisse über Wohnungs- und Heimangelegenheiten, Mietrecht, Wohn- und Betreuungsvertragsrecht, Melderecht, über die Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Unterbringung, über freiheitsentziehende Maßnahmen, über genehmigungspflichtige Maßnahmen

  • Gesundheitssorge

hierzu gehören Kenntnisse über psychische Erkrankungen und Behinderungen, Suchterkrankungen, geistige, körperliche und seelische Behinderungen, über den Umgang mit dementen, sucht- und psychisch kranken Menschen, über Heilbehandlungen, insbesondere auch über Behandlungen mit Psychopharmaka und über psychotherapeutische Verfahren, über die Sicherstellung der Heilbehandlung, die Einwilligung in risikoreiche Heilbehandlungen, genehmigungspflichtige Maßnahmen und Zwangsbehandlungen, über die Beachtung von Patientenrechten, die Einwilligungsfähigkeit und über Patientenverfügungen

  • Vermögenssorge

hierzu gehören Kenntnisse über Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsvorbehalt, genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, über Vermögensverwaltung, Vermögensanlage, Schuldenregulierung, über Vertragsrecht, Erbrecht, Schuldvertragsrecht insb. Mietrecht, über Sozialleistungs- und Versorgungsrecht

Persönliche Anforderungen

Die Tätigkeit des Berufsbetreuers kann mit einem hohen Konfliktpotential verbunden sein, so dass der Betreuer über folgende persönliche Fähigkeit verfügen sollte:

  • Urteilsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft
  • Durchsetzungsvermögen
  • Konfliktfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen und Akzeptanz anderer Lebensweisen
  • Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit

Es sollte bei Beginn der Betreuungstätigkeit die Bereitschaft zu einer mehrjährigen Übernahme von Betreuungen bestehen. Eine Orientierung an der gängigen Überprüfungsfrist von Betreuungen (derzeit sieben Jahre) wäre wünschenswert. Folgende Berufsgruppen kommen vorrangig als Berufsbetreuer im Alter von 30 bis 50 Jahren  in Betracht:

  • Sozialarbeiter
  • Sozialpädagogen/Diplom-Pädagogen
  • Psychologen
  • Rechtsanwälte
  • Berufsausbildung, die für die Betreuungsführung über nutzbare Fachkenntnisse verfügt, wie Medizin, Recht, Berufe aus Verwaltung und Betriebswirtschaft, Erzieher und pflegerische Berufe

Eine dreijährige Berufspraxis in einer der o.g. Berufsgruppen ist erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder ein Büro im Kreis Ostholstein haben und sich als Berufsbetreuer niederlassen wollen, senden Sie Ihre Bewerbung an den

Kreis Ostholstein

Fachdienst Jugend und Betreuung

Betreuungsbehörde

Postfach 433

23694 Eutin

Wenn Sie in dieser Angelegenheit noch Fragen haben, erreichen Sie die Betreuungsstelle unter der Rufnummer:

04521/788-247 Frau Dammasch (vormittags)

04521/788-506 Frau Nagel

 

Wenn bei bestimmten Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, nur die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.