Inhalt

Abwasseranlagen - Entwässerung

Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

Großkläranlagen

Kleinkläranlagen

Kanalisation

Beseitigung von Niederschlagswasser

Weitere Informationen:

Ansprechpartner:innen Kreis Ostholstein

Dokumente:

Info Genehmigung Entwässerung

Info Einleiterlaubnis

Handlungsempfehlung zur Umsetzung DIN 1986-30 2014

Hintergrundinfo gewerbliche Abwässer

Hintergrundinfo häusliche Abwässer

Broschüre Hausanschluss DWA 2010