Bauen und Wohnen in Ostholstein
Planen und Bauen - Fachdienst Bauordnung
Die Bauordnung der Kreisverwaltung nimmt als untere Bauaufsichtsbehörde viele Aufgaben wahr. Das Aufgabenspektrum beinhaltet im wesentlichen die Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen und die Entgegennahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung.
Die Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen sowie der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden in schwierigeren bau- und brandschutzrechtlichen Fragen gehört ebenfalls dazu.
Aktuell
Schottergärten - Problemstellungen sowie Tipps und Angebote zum Rückbau. Mehr lesen.
Bauaufsicht
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauvoranfragen
Bauvorhaben (verfahrensfrei)
Beseitigung von baulichen Anlagen
Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Hinweis:
Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht.
Brandschutz
Bauverwaltung
Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung
Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte (§ 27 Absatz 1 Waffengesetz)
Bauleitplanung
Denkmalpflege / Denkmalschutz
Sinn und Zweck - Allgemeine Informationen zur Denkmalpflege
Schutz und Pflege von Baudenkmälern und archäologischen Kulturgütern stellen seit über 100 Jahren wichtige staatliche Aufgaben dar. Die systematische Inventarisation aller im Kreisgebiet befindlichen Denkmäler erleichtert die Alltagsarbeit der Denkmalpfleger, denn: Schützen oder pflegen kann man nur, was einem auch bekannt ist. Die Denkmälerkartei des Kreises dient als wichtiges „Frühwarnsystem". Zusammen mit den Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern als Ansprechpartnern werden in konkreten Einzelfällen denkmalgerechte Lösungen erarbeitet. In der kostenfreien denkmalpflegerischen Beratung wird auf eventuelle Fördermittel und Steuervergünstigungen gern hingewiesen. Denkmalschutz bedeutet dabei nicht „Veränderungsstop", sondern Lösungsfindung unter Erhaltung der Aussagekraft des jeweiligen Denkmals. Zahlreiche Sanierungen belegen den Erfolg denkmalgerechter Lösungsfindungen auch im Kreis Ostholstein. An den Ergebnissen der gemeinsamen Bemühungen können wir uns alle erfreuen, denn die Allgemeinheit ist unser Kunde.
Baudenkmalpflege
Wir als Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde beraten u. a. Bürgerinnen und Bürger bei allen Sanierungs- und Umgestaltungsfragen ihrer Baudenkmäler. Die Beratung - vor Ort oder in unseren Dienstzimmern - ist kostenfrei und schließt auch Fragen über Förderungsmöglichkeiten oder steuerliche Erleichterungen ein. Gern geben wir auch Hinweise über besonders bewährte Handwerker oder Ingenieure und nennen Bezugsquellen für spezielle Materialien. Darüber hinaus fertigen wir Stellungnahmen, Genehmigungen oder Versagungen zu Einzelvorhaben auch im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Als wichtiges Hilfsmittel steht uns die Denkmälerkartei zur Verfügung, Grundlage ist für uns das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz.
Archäologische Denkmalpflege
Wir als Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde kümmern uns auch um die archäologischen Denkmäler in unserem Kreisgebiet. Hier geht es uns um die Beibehaltung und Sicherung des Schutzes dieser Kulturdenkmäler sowie um ihre denkmalgerechte Pflege. Zu unserer Unterstützung wurden archäologische Vertrauensleute bestellt, zu deren Aufgaben die alljährliche Begehung der archäologischen Denkmäler zählt.
Auch in dem archäologischen Arbeitsbereich fertigen wir Stellungnahmen, Genehmigungen oder Versagungen zu Einzelvorhaben und beraten die Eigentümer - natürlich kostenfrei - gern, auch hier ist das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz 2015 unsere Grundlage.
Tag des Offenen Denkmals
Die Idee, an einem Tag im Jahr Denkmale der Öffentlichkeit zu präsentieren, wurde in Frankreich geboren. Heute beteiligen sich über 40 europäische Länder an den "European Heritage Days".
Die von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bundesweit koordinierte Aktion verfolgt das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger an die Arbeit der Denkmalpflege, die Probleme, aber auch die Erfolge denkmalpflegerischen Handelns heranzuführen und in der Bevölkerung für den Denkmalschutz zu werben. An einem Tag im Jahr sollen nicht zugängliche oder nur teilweise zugängliche historischen Bauten oder Stätten für die Öffentlichkeit geöffnet und fachkundig erläutert werden. Der Tag des offenen Denkmals soll für alle, die sich aktiv der Erhaltung und Pflege der gebauten Geschichte widmen, ein Forum bieten.
Alle zum Denkmaltag angemeldeten Denkmale werden im bundesweiten Programm veröffentlicht, das sowohl unter www.tag-des-offenen-denkmals.de als auch gedruckt verfügbar ist. Im Internet sind auch alle wichtigen Informationen rund um die Aktion abrufbar. Das bundesweite Veranstaltungsprogramm ist über die genannte Internetseite abzurufen.
Vordrucke und Dokumente
- Bauen: Anerkennung des Bebauungsplanes (PDF, 4 kB)
- Bauen: Angaben zum land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (PDF, 113 kB)
- Bauen: Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage (Anlage 3) (PDF, 89 kB)
- Bauen: Bauantragsformular (Anlage 1) (PDF, 358 kB)
- Bauen: Baubeginnanzeige (PDF, 51 kB)
- Bauen: Baubeschreibung/Antrag auf Baugenehmigung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (Anlage 8) (PDF, 711 kB)
- Bauen: Bautechnischer Nachweis (Anlage 2) (PDF, 125 kB)
- Bauen: Bauvoranfrage (PDF, 37 kB)
- Bauen: Benutzbarkeit der Abgasanlagen (PDF, 122 kB)
- Bauen: Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen (Anlage 7) (PDF, 577 kB)
- Bauen: Fertigstellung der baulichen Anlage (PDF, 85 kB)
- Bauen: Feuerungsanlage (Anlage 5) (PDF, 388 kB)
- Bauen: Nachweis des Verbrennungsluftverbundes für raumluftabhängige Feuerstätten (Anlage 6) (PDF, 1.8 MB)
- Bauen: Stellungnahme der Gemeinde (Anlage 4) (PDF, 283 kB)
- Bauen: Verpflichtungserklärung (Baulast) (DOCX, 35 kB)
- Bauen: Wassergefährdende Stoffe (PDF, 711 kB)