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Zuwanderungsbehörde

Im Bereich Zuwanderungsangelegenheiten werden Aufgaben im Ausländer- und Asylrecht und die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden wahrgenommen.

Terminvergabe 

Herzlich Willkommen auf der Website der Zuwanderungsbehörde. 

Termin buchen

  • Bitte vereinbaren Sie bereits 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Termin, damit dieser rechtzeitig verlängert werden kann.
  • Es sind keine Buchungen für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraph 24 AufenthG -Flüchtlinge aus der Ukraine - möglich. Sie erhalten rechtzeitig per Post einen Termin zugeteilt. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen ab.
  • Die persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • WICHTIG: Bitte bestätigen Sie den gebuchten Termin innerhalb von 24 Stunden (Sie erhalten hierzu einen Link per E-Mail). Ansonsten wird der Termin automatisch abgesagt.
  • Sollte kein freier Termin angezeigt werden, versuchen Sie es bitte in den nächsten Tagen noch einmal. Es werden fortlaufend neue Termine freigeschaltet.

Telefonische Erreichbarkeit

  • Die Sachbearbeiter erreichen Sie Mo./ Di./ Do./ Fr. von 10:00 - 11:30 Uhr. Mittwochs keine Sprechzeiten. 
  • Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte der dieser Übersicht (Stand 01.11.2024):
    • Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie uns unter 04521-788 360 zu folgenden Zeiten:
    • Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr und
    • Mo. bis Do. von 13 bis 16 Uhr

Besondere Hinweise

Verpflichtungserklärung / Einladung beim Kreis Ostholstein

Ab 01.07.2024 sind Termine für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen nicht länger selbstständig online buchbar. Die Terminvereinbarung erfolgt nach abgeschlossener Prüfung.

Bitte wenden Sie sich ab 10.06.2024 per E-Mail an verpflichtungserklaerung@kreis-oh.de.

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung einzureichen:

Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung

  • Kopie Ihres Personalausweises / Kopie Ihres Nationalpasses mit Meldebescheinigung / Kopie Ihres Aufenthaltstitels
  • Kopie des Nationalpasses Ihres Gastes + Wohnanschrift im Heimatland
  • Ihr Arbeitsvertrag
  • Ihre Lohnabrechnungen der der letzten drei Monate
    Bei Selbständigen ist die Vorlage des letzten Steuerbescheides und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Netto erforderlich (eine BWA ist nicht ausreichend!).
    Bei Vorlage können Lohnabrechnungen des Ehepartners ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Ihr Mietvertrag / Eigentumsnachweis (z.B. Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Grundbuchauszug sowie Nachweise über den monatlich zu zahlenden Abtrag und die monatlichen Nebenkosten)
  • Bei Verpflichtungen für Langzeitaufenthalte (Aufenthalt länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) sind zusätzlich regelmäßige monatliche Ausgaben nachzuweisen (Unterhaltsverpflichtungen, Versicherungen)

Allgemeine Hinweise:

  • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen.
  • Eine Verpflichtungserklärung wird nur bei positiver Bedarfsberechnung ausgestellt.
  • Eine Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur in meiner Behörde ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein ist.
  • Bei Ehepartnern muss der Hauptverdiener die Verpflichtungserklärung unterschreiben.
  • Die Vorlage von Kontoauszügen oder eines Sparbuches können als Nachweise nicht akzeptiert werden.
  • Gebühren in Höhe von 29,00 € pro Einladung sind bei Ausstellung per EC-Zahlung zu zahlen (Ehepartner und minderjährige Kinder können einer Einladung hinzugefügt werden)!
  • Bitte beachten Sie, dass das Einreichen unvollständiger Unterlagen zu Verzögerungen in der Bearbeitung führt.

Haben Sie Fragen?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Telefon: +49 4521 788-209
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00 bis 11:30 Uhr

Landesaufnahmeprogramm Syrien

Anfragen zur Verpflichtungserklärungen für syrische Staatsangehörige nach dem Landesaufnahmeprogramm richten Sie bitte an: visum@kreis-oh.de

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Für Flüchtlinge aus der Ukraine, deren Aufenthaltstitel mit einem Ablaufdatum über den 31.01.2024 hinaus gültig sind, gilt Folgendes:
Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Zuwanderungsbehörde nicht aufsuchen. Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.  

Erstregistrierung

Flüchtlinge aus der Ukraine, die privat untergebracht sind, können sich ausschließlich mit Termin, bei der Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein registrieren. Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie das online Buchungssystem.

Auf der Seite Ukraine: Informationen für Geflüchtete und Helferinnen und Helfer finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zum Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen.

Dienstleistungen ohne Termin

  • Fiktionsbescheinigung, Duldung oder Gestattung verlängern: Schicken Sie uns bitte Ihren Ausweis (im Original) zur Verlängerung per Post zu. Ausnahme: Ukrainische Flüchtlinge buchen zur Verlängerung Ihrer Fiktion bitte einen Termin.
  • Adressänderung: Bitte schicken Sie uns die Aufenthaltstitel zusammen mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt per Post zu. 

Online-Anträge der Zuwanderungsbehörde - NEU

Leistungen wie z.B. Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis können Sie jetzt auch online abwickeln.


Unsere Dienstleistungen

- häufig gesucht -

Arbeitserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis/ Aufenthaltstitel

Brexit - Aufenthaltsrechtliches Verfahren für britische Staatsangehörige nach dem Austrittsabkommen

Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger

Integrationskurse

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen

Staatsangehörigkeitsausweis

Verpflichtungserklärung gemäß Aufenthaltsgesetz

Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und im Schengenraum beantragen

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