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Natur und Umwelt

Der Kreis Ost·holstein ist ein besonderer Ort.
Es gibt dort viele verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:

  • Kultur
  • Natur.

Es gibt viele verschiedene Pflanzen und Tiere.
Die Luft ist klar.
Das Wasser ist sauber.
Der Boden ist gut für Pflanzen.
Und das Wetter ist gut.
Das soll so bleiben.

Es gibt Projekte gegen Müll.
Zum Beispiel:

  • Projekte gegen Müll
  • Projekte für Recycling
  • Projekte für weniger Konsum.

Konsum heißt:
Man kauft Sachen und benutzt sie.
Das Land Schleswig-Holstein hilft bei den Projekten.
Die Hilfe heißt: Förderrichtlinie des Landes SH zur »Zero Waste« -projekten.

Gewässer·schutz
Untere Wasser·behörde

Viele Menschen machen gerne Urlaub in unserer Landschaft.
In unserer Landschaft gibt es:

  • sauberes Wasser in Bächen und Seen
  • sauberes Grund·wasser.

Das ist wichtig für die Natur.
Die Wasser·behörde kümmert sich um das Wasser.
Die Wasser·behörde passt auf:

  • dass das Wasser sauber bleibt
  • dass das Wasser noch sauberer wird.


Die Wasser·behörde passt auf die Kläranlagen auf.
Und die Wasser·behörde passt auf die Abwasser·einleitungen auf.

Manchmal muss man etwas mit dem Wasser machen.
Zum Beispiel:

  • man will eine Auto·bahn bauen
  • man will Grund·wasser aus der Erde holen.

Dann muss man die Wasser·behörde fragen.
Die Wasser·behörde sagt dann:
Das darf man machen.
Oder: Das darf man nicht machen.

Aufsicht über die Wasser·verbände und Boden·verbände:
Es gibt Wasser·verbände und Boden·verbände.
Die Wasser·verbände und Boden·verbände müssen sich an Gesetze halten.
Das steht im Wasser·verbands·gesetz.
Das Gesetz ist ein Teil von einem anderen Gesetz.
Der Teil heißt: Paragraph 72 Abs. 1.

Eine Behörde passt auf die Wasser·verbände und Boden·verbände auf.
Die Behörde heißt: Aufsichts·behörde.
Die Aufsichts·behörde passt auf:

  • dass die Wasser·verbände und Boden·verbände ihre Aufgaben machen
  • dass die Wasser·verbände und Boden·verbände sich an Gesetze halten.


Natur·schutz
Untere Natur·schutz·behörde

Es gibt ein Gesetz zum Schutz der Natur.
In dem Gesetz steht:
  • Was ist das Ziel vom Natur·schutz?
  • Was muss man für den Natur·schutz machen?
  • Wie kann man den Natur·schutz machen?

Verschiedene Ämter müssen sich um den Natur·schutz kümmern.
Die Ämter sind:
  • das Umwelt·ministerium
Das Umwelt·ministerium ist die oberste Behörde.
  • das Landes·amt für Land·wirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Das Landes·amt ist eine Fach·behörde.
Das heißt:
Das Landes·amt kennt sich mit dem Thema gut aus.
Manchmal ist das Landes·amt auch die oberste Behörde.
Die Kreise sind die untere Behörde.


Boden·schutz
Untere Boden·schutz·behörde

Es gibt Gesetze für den Boden·schutz.
Die Gesetze heißen:

  • Bundes·boden·schutz·gesetz

Die kurze Form ist: BBodSchG.

  • Bundes·boden·schutz·verordnung

Die kurze Form ist: BBodSchV.

Der Boden soll sicher sein.
Der Boden soll ein guter Lebens·raum sein.
Und der Boden soll eine gute Lebens·grund·lage sein.
Das heißt:
Menschen und Tiere sollen gut auf dem Boden leben können.

Manche Sachen sind schlecht für den Boden.
Zum Beispiel:

  • wenn der Boden zu fest wird
  • wenn es Altlasten im Boden gibt.

Altlasten sind gefährliche Sachen im Boden.

Die Untere Boden·schutz·behörde kümmert sich um den Boden·schutz.
Die Untere Boden·schutz·behörde hilft bei der Planung von Bau·arbeiten.
Und die Untere Boden·schutz·behörde kümmert sich um Altlasten im Boden.



Abfall
Untere Abfall·behörde

Die untere Abfall·behörde passt auf:
Wie wird der Müll weggebracht?
Das muss richtig gemacht werden.
Die untere Abfall·behörde passt auf:

  • Wie machen das Firmen?
  • Wie machen das Bauern mit Klärschlamm?

Klärschlamm ist ein besonderer Müll.
Der Müll kommt aus der Kläranlage.
Die untere Abfall·behörde kümmert sich um den Müll.
Zum Beispiel:

  • Wenn der Müll an einem falschen Ort ist
  • Wenn der Müll nicht richtig weggebracht wurde.


Es gibt Gesetze für den Müll.
Die Gesetze heißen:
Kreis·lauf·wirtschafts·gesetz
Das kurze Wort ist: KrWG.
Landes·abfall·gesetz
Das kurze Wort ist:
LAbfG.