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Kindertagesbetreuung in Ostholstein

Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familie. Die Betreuung findet für einen Teil des Tages oder auch ganztägig in Einrichtungen wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen statt.


Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet worden. Nach § 22 Sozialgesetzbuch VIII umfasst die Kindertagesbetreuung die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen (Kindertagesstätten) oder in Kindertagespflege im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. 

Flyer Kompetenzteam Inklusion NEU
"Beratung, Unterstützung und Begleitung für pädagogisches Personal"

Bedarfsplan Kindertagesbetreuung (Ausgabe 01.08.2023)

Änderungen zum Bedarfsplan

Im Kreis Ostholstein gibt es ein vielfältiges und umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. 

KitaPortal Schleswig-Holstein

Kindertagespflege

Der Kreis Ostholstein fördert die Betreuung in Kindertagespflege finanziell und hilft Ihnen eine Tagespflegepersonen zu finden. Die Betreuung findet in den Räumen von anerkannten Tagespflegepersonen oder im Haushalt der Erziehungsberechtigen statt.

mehr zur Kindertagespflege


Kindertageseinrichtungen

Im Kreis Ostholstein gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen

KiTa-Portal


Ermäßigung oder Erlass des Kostenbeitrages (Sozialstaffel)

Nach der Satzung des Kreises Ostholstein zur Ermäßigung oder Übernahme des Teilnahmebeitrages oder der Gebühren für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein können Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung der Kostenbeiträge erhalten.

Zuständigkeiten und Ansprechpartner:

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Betreuungsort des Kindes.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne:

Frau Drückhammer (Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 14.30 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Ahrensbök, Bad Schwartau, Bosau, Stockelsdorf, Neustadt)

Frau Brandt (Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Amt Oldenburg-Land, Heiligenhafen, Lensahn, Malente, Oldenburg i.H., Amt Ostholstein-Mitte, Grömitz, Fehmarn)

Frau Bauer (Mo - Do. 8.00 bis 12.00 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Scharbeutz, Eutin/Süsel, Timmendorfer Strand, Ratekau, auswärtige KiTas)

Kompetenzteam Inklusion

Im Rahmen der Richtlinie Kompetenzteam Inklusion - Förderung der freien Träger und Kommunen zur Umsetzung von inklusiven Unterstützungsleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege fördert das Land Schleswig-Holstein landesweit den Einsatz von sogenannten „Kompetenzteams Inklusion“, um zur Erreichung des Ziels eines inklusiv ausgerichteten frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystems zu unterstützen.

Seit dem 01.11.2023 gibt es auch im Kreis Ostholstein ein multiprofessionelles Team, dass Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen inhaltlich-fachlich als auch praktisch-strukturell unterstützt, sich prozesshaft inklusiver auszurichten.

Kompetenzteam Inklusion (Flyer)