Windenergie in Ostholstein
Am 31.12.2020 ist die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III zum Thema Windenergie in Kraft getreten. Der Planungsraum umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn. In den Plänen sind nun die Vorranggebiete für die Windenergienutzung an Land verbindlich festgelegt worden. Das heißt, dass raumbedeutsame Windkraft-Anlagen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden dürfen. Innerhalb der Vorranggebiete dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden. Die Planungsunterlagen sind online abrufbar.
Regionalplan zum Thema Windenergie - Ergebnisse für den Kreis Ostholstein
Beschluss (31.12.2020) |
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Summe Potentialfläche |
8.530 ha |
Anteil an Kreisfläche |
6,1 % |
Summe Vorranggebiete |
2.932 ha |
Anteil an Kreisfläche |
2,1 % |
davon Repowering-Gebiete |
35 ha |
Kreisbeitrag zu Landesvorrangfläche |
9,14 % |
Anlagenbestand |
318 |
innerhalb VRG /außerhalb VRG |
176 / 142 |
Datenquelle: Landesplanung Schleswig-Holstein