Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Bußgeldstelle ist für die Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die sachlich zuständige Behörde.
In den meisten Fällen erhalten die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit entsprechende Schreiben von der Bußgeldstelle oder der Polizei. Die Schreiben sind meistens mit Fristen und Rechtsfolgen für den Adressaten verbunden, weshalb diese nicht unbeantwortet bleiben sollten.
Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter den im Schreiben genannten Rufnummern zur Verfügung. Auskünfte zum Sachverhalt können nur der angeschriebenen Person erteilt werden. Rechtsberatungen dürfen von hier aus nicht vorgenommen werden.
Informationen zum Ordnungswidrigkeitenverfahren:
Drogen / Alkohol im Straßenverkehr
Vollstreckung / Erzwingungshaft