Schulaufsicht Ostholstein (Schulamt)
Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde und als Schulaufsichtsbehörde zuständig für die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und die Förderzentren.
Bei der Erfüllung der Aufgaben des Schulamtes wirken der Landrat und die Schulräte zusammen, jedoch sind die Schulräte für die Beratung der Lehrkräfte und die Aufgaben nach § 125 Abs. 3 Nr.1, 2 und 3 SchulG SH und der Landrat für die Aufgaben nach § 125 Abs. 3 Nr. 4 SchulG SH jeweils allein zuständig.
Das Ministerium ist zuständig für die Schulaufsicht über die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und berufsbildenden Schulen sowie oberste Schulaufsicht über die Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen und Förderzentren.
Schulrätin/ Schulrat
Zu den Aufgaben der Schulrätin/ des Schulrats gehört die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen und die Dienstaufsicht gegenüber den Lehrkräften.
Die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben untersteht dem Landrat, gemeinsam mit den Schulräten als untere Schulaufsicht.
Zu den Tätigkeiten gehört auch die Planstellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen der vom Bildungsministerium übertragenen Befugnisse.
Daneben müssen verschiedenste Schülerangelegenheiten geregelt sowie die Zusammenarbeit mit den Kreiselternbeiräten gestaltet werden. Auch die Kooperation mit dem Bezirkspersonalrat ist eine wichtige Aufgabe.
Innere Schulangelegenheiten / Sekretariat
Frau Pilgrim (Ostholstein Süd)
- Vorzimmer Schulrat
- Personalsachbearbeitung für die Lehrkräfte des SchAB Süd
- Allgemeine Angelegenheiten (der Förderzentren, der Grundschulen)
- Personalsachbearbeitung für die Lehrkräfte des SchAB Nord
- Allgemeine Angelegenheiten (der Sek-1-Schulen (z.B. mittlerer Schulabschluss), des Bezirkspersonalrats, der Schulstatistik, des Schulsports, Schulerhebungen, Pflege des Schulverzeichnisses, Schulpostfächer, der Kontakte u.a. E-Mail-Verzeichnis)
Frau Peters und Frau Jans und Frau Peper
- Planstellenüberwachung
- Vorbereitung befristeter Verträge für Lehrkräfte aller Laufbahnen
- Vorbereitende Personalplanung
- Angelegenheiten der Kreiselternbeiräte
- Abrechnung von Fahrkosten und Schulwandermittel für Lehrkräfte
- Abrechnung von Sprintmaßnahmen
- Abrechnung und Bearbeitung von Schulsozialarbeit und schulische Assistenz für Schulamtsmittel
- Hilfestellung für die Kreisfachberater
Externer erster allgemeinbildender Schulabschluss
Die Externen Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss - EAS (früherer Hauptschulabschluss) und zum mittleren Schulabschluss - MSA (früherer Realschulabschluss) werden zentral abgenommen.
Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater
Auf der Grundlage des § 1 des Erlasses über die Einrichtung von Zeitbudgets für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben vom 19.04.2001, geändert mit Wirkung zum 01.03.2007 durch Erlass vom 03.01.2007 sind Lehrkräfte für außerunterrichtliche Aufgaben im Rahmen der inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung von Schulen, der Koordination von Projekten und Maßnahmen auf Landes- und Kreisebene, insbesondere zur Förderung der Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung, sowie der Lehrerbildung tätig.
Dies sind im Bereich des Schulamtes des Kreises Ostholstein:
- Kreisfachberaterin/Kreisfachberater für Berufsorientierung
- Kreisfachberaterin/Kreisfachberater für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Kreisfachberaterin/Kreisfachberater für schulische Erziehungshilfe
- Kreisfachberaterin/Kreisfachberater für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Kreisfachberaterin / Kreisfachberater für Mobilitäts- und Verkehrserziehung
- Kreisfachberaterin / Kreisfachberater für kulturelle Bildung
- Kreisbeauftragte/Kreisbeauftragter für Niederdeutsche Sprache
- Kreisbeauftragte/Kreisbeauftragter für Sprachheilpädagogik und Sprint
- Kreisschulsportbeauftragte/Kreisschulsportbeauftragter
Kreiselternbeiräte
Kreiselternbeirat für Grundschulen und Förderzentren
Herr Kay H. Skubella (Vorsitzender)
Kreiselternbeirat für Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe
Herr Schramm (Vorsitzender)
Frau Meier (Stellvertreterin)
Die jeweiligen Kontaktdaten können beim Schulamt erfragt werden.
Lehrkräfte-Bewerbungen
Die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen stehen im Dienst des Landes Schleswig-Holstein. Bewerbungen um Einstellung in den Schuldienst erfolgen ausschließlich über das Schleswig-Holstein-Verwaltungsportal.
Die Schulaufsicht des Kreises sucht jedoch auch für kurzfristige Vertretungen an allgemeinbildenden Schulen ständig Lehrkräfte, vielfach mit Teilzeitverträgen. Bei Interesse sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.