Inhalt

Führerschein-Umtausch!

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Wann bin ich dran?

Aktuell müssen alle Führerschein-Inhaber mit Geburtsjahrgang ab 1971 oder später den Führerschein bis spätestens 19.01.2025 umgetauscht haben.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge und Inhabern von weißen Plastikkarten gelten andere Fristen. Diese finden Sie hier.
Sollten Sie nach der Tabelle mit dem Umtausch noch nicht dran sein, werden Sie gebeten, mit Ihrem Antrag zu warten.

Sie haben Ihre Frist für den Umtausch verpasst?

Kein Problem! Stellen Sie trotzdem einen Antrag auf Umstellung Ihres Führerscheines.

Sollten Sie im Rahmen einer Polizeikontrolle nicht das neue Führerscheinmodell vorweisen können, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Verwarngeld in Höhe von 10,00 €.

Was für Unterlagen benötige ich?

Für den Umtausch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Führerschein. Wenn Sie Ihren Führerschein zuletzt von einer anderen Behörde erhalten haben, benötigen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Dieses Dokument erhalten Sie auf Antrag kostenlos von der alten Behörde.

Wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle in Eutin stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

Die Terminvereinbarung für alle Führerscheinangelegenheiten erfolgt online unter

Termin buchen.

Wählen Sie bitte die Dienstleistung „Umtausch / Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein“ aus.
Ein Zutritt zum Gebäude ist ohne Termin nicht möglich.

Einige Städte, Gemeinden und Ämter bieten aufgrund der Bürgernähe die Möglichkeit an, den Antrag dort aufzunehmen und an die Führerscheinstelle weiterzuleiten. Informieren Sie sich hierzu bitte vorher bei Ihrem örtlich zuständigen Bürgerbüro.