Betreuungsbehörde
Viele Menschen brauchen Hilfe.
Zum Beispiel:
- weil sie krank sind
- weil sie nicht alleine leben können.
Viele Menschen brauchen deshalb eine Betreuung.
Die Betreuung ist eine Hilfe.
Die Betreuung ist ein Recht.
Das Recht gibt es seit dem 1. Januar 1992.
Vorher gab es das Recht nicht.
Vorher gab es auch eine Betreuung.
Aber die Betreuung hieß anders.
Die Betreuung hieß: Vormundschaft oder Pflegschaft.
Vorher war die Betreuung für Menschen ab 18 Jahren.
Jetzt ist die Betreuung für alle Menschen ab 18 Jahren.
Vorher war die Betreuung für alle Menschen ab 18 Jahren anders als jetzt.
Jetzt ist die Betreuung für alle Menschen ab 18 Jahren gleich.
Aufgaben
Die Betreuungs·behörde kümmert sich um die Menschen.
Das Gesetz über die Betreuungs·behörde sagt:
Was muss die Betreuungs·behörde machen?
Das Gesetz heißt: Betreuungs·behörden·gesetz.
Kürzel: BtBG.
Die Betreuungs·behörde macht Werbung.
Und die Betreuungs·behörde informiert.
Zum Beispiel:
- über das Thema Betreuung
- über Vorsorge·vollmachten und Betreuungsverfügungen
- über die Arbeit von den Betreuerinnen und Betreuer
- über die Arbeit von den Bevollmächtigten.
Die Betreuungs·behörde hilft auch bei der Arbeit von den Bevollmächtigten und den Betreuerinnen und Betreuer.
Die Betreuungs·behörde hilft auch bei der Ausbildung von den Bevollmächtigten und den Betreuerinnen und Betreuer.
Die Betreuungs·behörde hilft auch bei der Arbeit von dem Gericht.
Zum Beispiel:
- wenn das Gericht eine Person braucht
- wenn das Gericht Infos braucht.
Die Betreuungs·behörde kann Zwangsmassnahmen machen.
Zwangsmassnahmen sind zum Beispiel:
- eine Untersuchung
- eine Behandlung.
Es gibt auch andere Aufgaben für die Behörden.
Zum Beispiel:
- Die Behörden kümmern sich um Menschen mit einer Vorsorge·vollmacht oder einer Betreuungs·verfügung.
Dafür müssen sie manchmal Zwangsmassnahmen machen.
Oder die Behörden kümmern sich um Menschen mit einer Vorsorge·vollmacht oder einer Betreuungs·verfügung.
Dafür müssen sie manchmal Geld bezahlen.
Dafür kümmern sich die Behörden auch um Geld.
Es gibt auch andere Aufgaben für die Behörden.
Zum Beispiel:
- Die Behörden kümmern sich um Menschen mit einer Vorsorgevollmacht
Betreuungsvereine
Sie brauchen Hilfe bei der Betreuung?
Sie wollen mehr Infos über die Betreuung?
Dann können Sie zu den Vereinen gehen.
Die Vereine helfen Ihnen.
Sie können sich mit anderen Betreuern und Betreuerinnen treffen.
Dann können Sie über Ihre Erfahrungen reden.
Sie wollen mehr Infos über die Vereine?
Dann fragen Sie die Vereine direkt.
NAH DRAN e. V. Betreuungs·verein
Das ist ein Verein.
Der Verein hilft Menschen mit Betreuung.
Der Verein heißt: Betreuungs·verein im Ev.-Luth..
Telefon: 0 43 63 86 84 01 0
E-Mail: info@btv-nah-dran.de
Kirchen·kreis Ost·holstein
Eutiner Straße 6
23738 Lensahn
Telefon: 0 43 63 86 84 01 0
E-Mail: info@btv-nah-dran.de
Betreuungs·verein Ost·holstein e.V.
Telefon: 0 45 21 76 13 44 9
Fax: 0 45 21 76 13 60 6
E-Mail: info@betreuungsverein-oh.de
Vorsorgemöglichkeiten
Vielleicht passiert etwas Schlimmes.
Zum Beispiel:
- Ein Unfall
- Eine Krankheit
- Man wird alt und kann nicht mehr so gut laufen.
Dann kann man vielleicht nicht mehr selbst über die eigenen Sachen bestimmen.
Zum Beispiel:
- Was man will
- Was man braucht.
Dann muss jemand anders für einen bestimmen.
Und jemand muss für einen andere Sachen machen.
Vielleicht denken Sie schon früh darüber nach.
Dann können Sie sagen:
Das soll mit mir passieren.
Das soll jemand für mich machen.
Es gibt verschiedene Wege für Vorsorge.
Zum Beispiel:
- Eine Vorsorge·vollmacht
- Eine Betreuungs·verfügung
Die Betreuung·stelle kann Ihnen helfen.
Die Betreuung·stelle kann Ihnen Infos geben.
Und die Betreuung·stelle kann Ihre Vorsorge·vollmacht prüfen.
Rechtliche Berufsbetreuer gesucht
Die Betreuungs·stelle ist eine Stelle im Kreis Ost·holstein.
Die Betreuungs·stelle sucht Menschen.
Die Menschen sollen im Kreis Ost·holstein Berufs·betreuung machen.
Das heißt:
Die Menschen sollen für andere Menschen Recht machen.
Die Menschen brauchen dafür keine Ausbildung.
Aber die Menschen müssen gut sein für die Arbeit.
Seit dem Jahr 1992 gibt es das Betreuungs·recht.
Davor gab es das Betreuungs·recht nicht.
Davor gab es auch keine Berufs·betreuer.
Davor haben die Gerichte die Betreuer bestimmt.
Heute gibt es mehr und mehr Berufs·betreuer.
Die Gerichte bestimmen die Berufs·betreuer immer noch.
Aber vorher prüft die Betreuungs·stelle:
Ist der Berufs·betreuer gut genug?
Und dann sagt das Gericht:
Der Berufs·betreuer darf für diese Person Recht machen.
Der Berufs·betreuer muss sich an das Recht halten.
Und der Berufs·betreuer muss auf den Menschen achten.
Der Mensch kann zum Beispiel nicht selbst für sich sorgen.
Oder der Mensch kann nicht selbst über sein Leben entscheiden.
Berufs·betreuer können im Kreis Ost·holstein arbeiten.
Sie müssen dafür bestimmte Sachen können und wissen.
Das hat die Bundes·arbeits·gemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial·hilfe gesagt.
Die kurze Form ist: BAGÜS.
Das steht in einem Papier von der BAGÜS.
Das Papier heißt: Anforderungs·profil
Was müssen Sie können?
Sie müssen viele Sachen wissen.
Zum Beispiel:
- Betreuungs·recht
- Verfahrens·recht
Das ist ein Fach·wort.
Das heißt:
Wie läuft das Betreuungs·recht ab?
- Soziale Infrastruktur im Kreis Ost·holstein
Das ist ein Fach·wort.
Das heißt:
Wo gibt es Hilfs·angebote im Kreis Ost·holstein?
- Aufenthalts·bestimmung
Das ist ein Fach·wort.
Das heißt:
Wo darf ich wohnen?
- Gesundheits·sorge
Das ist ein Fach·wort.
Das heißt:
Wie kann ich mich um die Gesundheit von Menschen kümmern?
Zum Beispiel:
- über psychische Erkrankungen und Behinderungen
- über Suchterkrankungen
- über geistige Behinderungen
- über körperliche Behinderungen
- über seelische Behinderungen
- über den Umgang mit dementen Menschen
Dement ist ein Fach·wort.
Dement heißt:
Ein Mensch kann sich nicht mehr gut erinnern.
Deshalb kann er nicht mehr alle Sachen alleine machen.
Zum Beispiel:
Er kann nicht mehr alleine essen oder trinken.
Oder er kann nicht mehr alleine aufs Klo gehen.
Sucht ist auch ein Fach·wort.
Sucht heißt:
Ein Mensch braucht etwas sehr oft.
Zum Beispiel:
Alkohol oder Drogen.
Deshalb kann er ohne das nicht leben.
Zum Beispiel:
Er kann nicht mehr arbeiten oder sich um seine Kinder kümmern.
- über Heil·behandlungen
Zum Beispiel:
Eine Heil·behandlung ist eine Behandlung bei einem Arzt.
- über die Sicherstellung der Heil·behandlung
Das heißt:
Der Arzt muss die Heil·behandlung machen.
- über die Einwilligung in risikoreiche Heil·behandlungen
Risiko·reich heißt:
Es kann etwas schlimmes passieren.
- über die Einwilligungsfähigkeit von Menschen
Menschen können manchmal selbst entscheiden.
Andere Menschen können manchmal selbst entscheiden.
- über Patienten·rechte
Patienten·rechte sind Rechte für Patienten.
Manchmal ist die Arbeit als Betreuer schwierig.
Dann muss der Betreuer:
- gut urteilen können
- Verantwortung übernehmen können
- gut durchsetzen können
- gut mit anderen Menschen umgehen können
- andere Lebens·weisen akzeptieren können
- immer zuverlässig sein
- immer ehrlich sein.
Das ist wichtig für die Arbeit als Betreuer.
Der Betreuer sollte auch bereit sein:
- lange Zeit Betreuungen zu machen.
Die meisten Menschen brauchen eine Betreuung 7 Jahre lang.
Das ist die Regel.
Aber es kann auch früher oder später enden.
Manche Menschen brauchen Hilfe.
Sie können nicht mehr alleine für sich sorgen.
Dann brauchen sie einen Betreuer.
Der Betreuer kümmert sich um die Sachen von dem Menschen.
Der Betreuer kümmert sich zum Beispiel um:
- Geld
- Wohnung
- Essen
- Arzt·besuche
Wer kann ein Betreuer werden?
Manche Menschen sind vielleicht schon 30 Jahre alt.
Und manche Menschen sind vielleicht schon 50 Jahre alt.
Manche Menschen haben vielleicht eine Ausbildung gemacht.
Oder manche Menschen haben vielleicht ein Studium gemacht.
Zum Beispiel:
- Sozial·arbeiter
- Sozial·pädagogen
- Diplom-Pädagogen
Das heißt: Sie haben eine Ausbildung gemacht.
Und sie haben einen Abschluss gemacht.
Oder sie haben ein Studium gemacht.
Zum Beispiel:
- Psychologen
- Rechts·anwälte
Manche Menschen können auch eine Ausbildung machen.
Zum Beispiel:
- Medizin
- Recht
- Verwaltung und Betriebs·wirtschaft
- Erzieher
- Pfleger
Wohnen Sie im Kreis Ost·holstein?
Oder haben Sie ein Büro im Kreis Ost·holstein?
Dann können Sie sich als Berufs·betreuer niederlassen.
Sie wollen sich als Berufs·betreuer niederlassen?
Dann schicken Sie Ihre Bewerbung an den Kreis Ost·holstein.
Die Adresse ist:
Kreis Ost·holstein
Fach·dienst Jugend und Betreuung
Betreuungs·behörde
Post·fach 433
23694 Eutin
Sie haben noch Fragen?
Dann rufen Sie die Betreuungs·stelle an.
Die Telefon·nummer ist: 0 45 21 78 82 47 Frau Dammasch (vormittags)
0 45 21 78 83 16 Frau Dannenberg (außer mittwochs).
Sie haben noch Fragen?
Dann schreiben Sie eine E-Mail an die Betreuungs·stelle.
Die E-Mail-Adresse ist: betreuungsstelle@kreis-oh.de.
Vielleicht gibt es bestimmte Wörter in diesem Text.
Diese Wörter sind für bestimmte Gruppen von Menschen.
Zum Beispiel für Männer oder Frauen.
In diesem Text stehen die Wörter nur für Männer.
Das ist nicht so gemeint.
Das ist nur besser zu lesen.