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Belehrung zum Infektions·schutz·gesetz

Sie wollen mit Lebens·mitteln arbeiten?
Dann müssen Sie eine Belehrung machen.
Das heißt:
Sie bekommen Infos.
Die Infos sind über das Infektions·schutz·gesetz.
Die kurze Form ist: IfSG.
Das steht im Paragraph 43 vom Infektions·schutz·gesetz.
Die Belehrung macht der Fach·dienst Gesundheit.

Online-Anmeldung

Hallo,

Wir bieten die Belehrung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetztes nur noch online an.

Hier können Sie sich für die Belehrung anmelden:

https://oh.gotzg.de

Informationen zur Online-Belehrung

Die Belehrung ist online.
Sie müssen nicht zum Gesundheits·amt kommen.
Sie können die Belehrung von Zuhause machen.
Oder Sie machen die Belehrung bei der Arbeit.
Sie können die Belehrung auch an einem anderen Ort machen.

Sie werden zu einem Online-Seminar zugeschaltet.
Das heißt:
Sie sind in einem virtuellen Raum.
Und Sie können mit anderen Menschen reden.
Das ist wie ein Seminar in der echten Welt.

Für den Termin brauchen Sie:

  • einen PC
  • ein Notebook
  • ein Tablet
  • oder ein ähnliches Gerät
  • eine stabile Internet·verbindung
  • Ihr Smartphone oder Handy
  • Ihren Lichtbild·ausweis.

Die Technologie·zentrum Glehn GmbH wird Ihnen beim Anruf alles genau erklären.

Das Technologie·zentrum Glehn GmbH macht die Online-Belehrung.
Das ist ein Unternehmen.
Das Unternehmen arbeitet für den Kreis Ost·holstein.
Sie haben Fragen zur Online-Belehrung?
Dann können Sie das Technologie·zentrum Glehn GmbH fragen.
Das Unternehmen ist in Korschenbroich.
Das Unternehmen hat ein Service-Team.
Das Service-Team kennt sich gut mit Technik aus.
Sie können das Service-Team anrufen.
Sie haben Probleme?
Dann können Sie diese Personen fragen:

Das Technologie·zentrum Glehn GmbH macht die Online-Belehrung.
Das ist ein Unternehmen.
Das kurze Wort ist: TZG.
Der Kreis Ost·holstein hat das Unternehmen dafür beauftragt.
Sie haben Fragen zur Online-Belehrung?
Dann können Sie das TZG fragen.
Das TZG hat ein Service-Team.
Das Service-Team kennt sich gut mit Technik aus.
Sie können das Service-Team anrufen.
Dann bekommen Sie Hilfe bei der Online-Belehrung.

IfSG-Hotline:

Telefon 021828507-65

E-Mail:
ifsg@tz-glehn.de

Service·zeiten:

Montag bis Freitag: 09:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends

Samstag: 09:00 Uhr morgens bis 15:00 Uhr nachmittags

Welche Unterlagen braucht man?

    Sie brauchen einen Ausweis mit einem Foto.

Zum Beispiel:

  • Personal·ausweis
  • Reise·pass.
    Sie sind unter 16 Jahre alt?

Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von Ihren Eltern.
Sie bekommen die Erlaubnis bei der Anmeldung für die Belehrung.

    Sie machen ein Praktikum in der Schule?

Und Sie brauchen eine Belehrungs·bescheinigung?
Dann müssen Sie das Praktikum von der Schule zeigen.
Dann ist die Belehrungs·bescheinigung kostenlos.

    Sie arbeiten ehrenamtlich?

Und Sie brauchen eine Belehrungs·bescheinigung?
Dann müssen Sie das Ehrenamt zeigen.

Wichtige Infos

Die Belehrung kostet Geld.
Die Belehrung kostet 25,00 Euro.
Sie können das Geld mit PayPal bezahlen.
Sie können das Geld mit giropay bezahlen.
Sie können das Geld mit paydirekt bezahlen.
Sie bekommen eine Quittung per E-Mail.

Neu:
Manche Menschen müssen kein Geld für die Belehrung bezahlen.
Und sie müssen kein Geld für die Bescheinigung bezahlen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 43 Abs. 1 IfSG.

Diese Menschen müssen kein Geld bezahlen:

    Schüler und Schülerinnen

Die Schüler und Schülerinnen machen ein Praktikum in einem Lebens·mittel·betrieb.

    Menschen, die ein Ehrenamt machen.

Sie gehören zu einer von den Gruppen?
Dann müssen Sie uns einen Nachweis schicken.
Der Nachweis ist zum Beispiel:

  • eine Praktikums·bescheinigung von der Schule
  • eine Ehren·amts·bescheinigung von der Einrichtung.

Sie können den Nachweis an die E-Mail-Adresse schicken.
Die E-Mail-Adresse steht oben.

Dann bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail.
In der Bestätigung steht ein Gut·schein·code.
Mit dem Gut·schein·code können Sie sich kostenlos für die Belehrung anmelden.

Sie gehören zu einer von den Gruppen?
Dann müssen Sie uns einen Nachweis schicken.
Der Nachweis ist zum Beispiel:

  • eine Praktikums·bescheinigung von der Schule
  • eine Ehren·amts·bescheinigung von der Einrichtung.

Die E-Mail-Adresse steht oben.
Dann bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail.
In der Bestätigung steht ein Gut·schein·code.
Mit dem Gut·schein·code können Sie sich kostenlos für die Belehrung anmelden.

Sie wollen bei der Belehrung mitmachen?
Dann müssen Sie einen Ausweis mit Bild haben.
Zum Beispiel:

  • Personal·ausweis
  • Reise·pass.

Die Online-Belehrung gibt es in verschiedenen Sprachen.
Die Sprachen sind:

  • Deutsch
  • Bulgarisch
  • Italienisch
  • Kurdisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Polnisch.

Ihre Sprache ist nicht dabei?
Und Sie können nicht gut Deutsch?
Dann brauchen Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.

Die Belehrung dauert 30 bis 40 Minuten.

Sie haben die Online-Belehrung geschafft?
Dann bekommen Sie eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung ist eine pdf-Datei.
Wir schicken Ihnen die pdf-Datei an Ihre E-Mail·adresse.

Wer braucht eine Belehrung?

Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Infektions·schutz·gesetz.
Die kurze Form ist: IfSG.
In dem Gesetz steht:
Manche Menschen müssen eine Belehrung bekommen.
Eine Belehrung ist wie ein Unterricht.
Die Menschen arbeiten in Küchen.
Oder die Menschen arbeiten in anderen Einrichtungen.
In den Einrichtungen gibt es Essen für viele Menschen.
Oder die Menschen arbeiten mit bestimmten Lebens·mitteln.
Und die Menschen kommen bei der Arbeit mit den Lebens·mitteln in Kontakt.