Gleichstellung
-
Gleich·stellungs·beirat Ost·holstein
Der Gleich·stellungs·beirat gibt es seit September 2013.
Der Kreistag Ost·holstein hat eine Satzung gemacht.
Die Satzung ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für den Gleich·stellungs·beirat.
Der Gleich·stellungs·beirat hieß früher:
Interkommunaler Beirat für die Gleich·stellung von Frauen und Männern.
Seit 2018 heißt der Gleich·stellungs·beirat:
Beirat für gleichstellungspolitisch Tätige in Ost·holstein.
Der Gleich·stellungs·beirat hat 15 Mitglieder.
Die Mitglieder sollen bei allen Projekten helfen.
Und die Mitglieder sollen Ideen machen.
Die Ideen sollen Frauen und Männern helfen.
Frauen und Männer sollen die gleichen Chancen haben.
Das ist wichtig in diesen Bereichen:- Kinder·freundlichkeit
- Familien·freundlichkeit
- Gleich·stellung im Erwerbs·leben
- Klima·schutz
- Mobilität
- Inklusion
- demografischer Wandel
- Personal·entwicklung
- Gesundheits·schutz am Arbeits·platz.
Mehr lesen
Der Beirat soll auch mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten. -
Gleichstellungsbeauftragte Kreis Ostholstein
Die Gleichstellungs·beauftragten helfen bei der Gleich·berechtigung von Männern und Frauen.
Mehr lesen
Das heißt:
Männer und Frauen sollen gleich viel Rechte haben.
Das ist im Gesetz festgelegt.
Die Gleichstellungs·beauftragten sollen das Gesetz umsetzen.
Es gibt sie in jeder Stadt und Gemeinde
Aber nicht in jeder Stadt und Gemeinde ist eine Gleichstellungs·beauftragte ein festes Arbeits·platz.
Die Stadt oder die Gemeinde muss mindestens 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben.
Dann muss die Stadt oder Gemeinde eine Gleichstellungs·beauftragte einstellen.
Sonst ist die Gleichstellungs·beauftragte ehrenamtlich tätig.
Im Kreis Ost·holstein gibt es 7 hauptamtliche und 10 ehrenamtliche Gleichstellungs·beauftragte.