Bußgeld·stelle für Verkehrs·ordnungs·widrigkeiten
Die Bußgeld·stelle ist ein Amt.
Die Bußgeld·stelle kümmert sich um Ordnungs·widrigkeiten im Straßen·verkehr.
Das heißt:
Jemand hält sich nicht an die Regeln im Straßen·verkehr.
Dann kümmert sich die Bußgeld·stelle darum.
Manchmal machen Menschen im Verkehr etwas falsch.
Dann bekommen sie einen Brief von der Polizei oder von der Bußgeld·stelle.
In dem Brief steht:
- was die Menschen falsch gemacht haben
- was die Menschen jetzt machen müssen
- wie viel Zeit die Menschen dafür haben.
Die Menschen müssen auf den Brief antworten.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Sach·bearbeiter und Sachbearbeiterinnen anrufen.
Die Telefon·nummern stehen im Brief.
Nur die Person im Brief kann Infos bekommen.
Wir dürfen keine Rechts·beratung machen.
Infos zum Ordnungs·widrigkeiten·verfahren:
Verwarnung / Anhörung
Sie bekommen eine Verwarnung.
Das heißt:
Sie haben etwas falsch gemacht.
Sie müssen dafür Geld bezahlen.
Das Geld heißt: Verwarngeld.
Sie müssen das Geld in einer Woche bezahlen.
Die Woche beginnt an dem Tag, an dem Sie den Brief bekommen.
Sie bezahlen nicht rechtzeitig?
Dann bekommen Sie einen Bußgeld·bescheid.
Das heißt:
Sie müssen mehr Geld bezahlen.
Verwarnung annehmen
Sie haben einen Brief bekommen.
In dem Brief steht:
Sie müssen ein Verwarngeld bezahlen.
Das heißt:
Sie haben etwas falsch gemacht.
Und Sie müssen dafür Geld bezahlen.
Sie müssen das Geld in einer Woche bezahlen.
Die Woche beginnt an dem Tag, an dem Sie den Brief bekommen haben.
Sie müssen das Geld auf ein bestimmtes Konto überweisen.
Die Konto·nummer steht in dem Brief.
Sie müssen bei der Überweisung auch das Akten·zeichen angeben.
Das Akten·zeichen ist eine Zahl.
Die Zahl steht in dem Brief.
Vielleicht benutzen Sie eine Banking·app für die Überweisung.
Dann können Sie den Giro·code benutzen.
Der Giro·code steht auf Ihrer Verwarnung.
Wenn Sie das Geld bezahlt haben, ist die Sache für Sie erledigt.
Verwarnung nicht annehmen
Sie haben einen Brief bekommen.
In dem Brief steht:
Sie sollen ein Verwarngeld bezahlen.
Das heißt:
Sie haben etwas falsch gemacht.
Und Sie sollen dafür Geld bezahlen.
Sie wollen das Verwarngeld nicht bezahlen?
Dann können Sie den Brief als Anhörung benutzen.
Das heißt:
Sie können uns eine Nachricht schreiben.
In der Nachricht können Sie uns Ihre Meinung sagen.
Sie müssen die Nachricht in einer Woche schicken.
Die Woche beginnt an dem Tag, an dem Sie den Brief bekommen haben.
Sie können uns die Nachricht per E-Mail schicken.
Oder Sie benutzen die Online·anhörung.
Die Online·anhörung ist sicherer.
Vielleicht schreiben Sie uns keine Nachricht.
Dann bekommen Sie einen Bußgeld·bescheid.
Das heißt:
Sie müssen Geld bezahlen.
Bitte geben Sie uns Ihre Daten an.
Zum Beispiel:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse.
Ein anderer Fahrer
Vielleicht haben Sie den Fehler nicht gemacht.
Vielleicht hat eine andere Person den Fehler gemacht.
Dann müssen Sie uns das sagen.
Sie haben dafür eine Woche Zeit.
Sie bekommen einen Brief von uns.
In dem Brief ist ein Anhörungs·bogen.
Auf dem Anhörungs·bogen können Sie schreiben:
Wer hat den Fehler gemacht?
Dann machen wir mit der anderen Person weiter.
Zeugnis·verweigerungs·recht
Sie sind ein Zeuge oder eine Zeugin?
Dann können Sie auch nichts sagen.
Das geht in diesen Fällen:
Sie sind mit der verantwortlichen Person verwandt.
Sie sind mit der Person verlobt oder verheiratet.
Oder Sie waren mit der Person verlobt oder verheiratet.
Sie sind die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebens·partner von der Person.
Oder Sie waren die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebens·partner von der Person.
Sie sind in gerader Linie verwandt mit der Person.
Das heißt:
- Eltern
- Kinder
- Großeltern
- Enkel
- Urgroßeltern
- Urenkel.
Oder Sie sind durch Annahme als Kind verbunden.
Sie sind in der Seiten·linie bis zum dritten Grad verwandt mit der Person.
Das heißt:
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Tanten und Onkel.
Sie sind bis zum zweiten Grad verschwägert mit der Person.
Das heißt:
- Eltern vom Ehe·partner
- Großeltern vom Ehe·partner
- Urgroßeltern vom Ehe·partner
- Kinder vom Ehe·partner
- Enkel vom Ehe·partner
- Urenkel vom Ehe·partner
- Schwäger und Schwägerinnen.
Sie können auch Nein sagen.
Zum Beispiel:
Sie haben eine Straf·tat gemacht.
Oder Sie haben eine Ordnungs·widrigkeit gemacht.
Und Sie sollen dafür bestraft werden.
Dann können Sie Nein sagen.
Sie haben nicht geantwortet.
Sie haben ein Verwarnungs·geld bekommen?
Dann müssen Sie das Verwarnungs·geld rechtzeitig bezahlen.
Oder Sie müssen rechtzeitig sagen:
Ich will das Verwarnungs·geld nicht bezahlen.
Sie haben das Verwarnungs·geld nicht bezahlt?
Und Sie haben nicht gesagt:
Ich will das Verwarnungs·geld nicht bezahlen?
Dann bekommen Sie einen Bußgeld·bescheid.
Der Bußgeld·bescheid kostet Geld.
Rechts·grundlagen
Paragraph 17 OWiG Höhe der Geld·buße
Paragraph 55 OWiG Anhörung des Betroffenen
Paragraph 56 OWiG Verwarnung durch die Verwaltungs·behörde
Paragraph 107 OWiG Gebühren und Auslagen
Paragraph 52 StPO Zeugnis·verweigerungs·recht der Angehörigen des Beschuldigten
Paragraph 55 StPO Auskunfts·verweigerungs·recht
BKatV ist die kurze Form für:
Bundeseinheitlicher Bußgeld·katalog.
FAER ist die kurze Form für:
Abfrage von Eintragungen im Fahreignungsregister beim KBA.
Bußgeldverfahren
Sie haben einen Fehler gemacht.
Der Fehler ist sehr schlimm.
Deshalb können wir Ihnen kein Verwarngeld anbieten.
Ein Bußgeld·bescheid ist ein Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen Geld bezahlen.
Der Bußgeld·bescheid ist hier fertig.
Das heißt:
Sie können nichts mehr gegen den Bußgeld·bescheid machen.
Dann müssen Sie auch Gebühren bezahlen.
Und Sie müssen Auslagen bezahlen.
Sie müssen das Bußgeld bezahlen.
Das Bußgeld ist eine Strafe.
Sie müssen das Bußgeld in 2 Wochen bezahlen.
Die 2 Wochen beginnen mit dem Bußgeld·bescheid.
Anhörung
Sie haben etwas falsch gemacht?
Dann bekommen Sie eine Anhörung.
Das heißt:
Sie können etwas zu dem Thema sagen.
Oder Sie sagen nichts zu dem Thema.
Sie müssen aber Fragen über sich selbst beantworten.
Das müssen Sie in einer Woche machen.
Und die Antworten müssen richtig sein.
Sie haben etwas gesagt.
Wir denken über das weitere Verfahren nach.
Sie sagen nichts?
Dann bekommen Sie einen Bußgeld·bescheid.
Der Bußgeld·bescheid kostet Geld.
Sie haben die Ordnungs·widrigkeit nicht gemacht?
Dann sagen Sie uns das bitte in einer Woche.
Sie müssen uns auch die Daten von der Person sagen.
Die Person hat die Ordnungs·widrigkeit gemacht.
Sie können nichts über die Sache sagen.
Das heißt:
Sie müssen keine Infos geben.
Das gilt für Sie in diesen Fällen:
- Sie sind mit der verantwortlichen Person verwandt.
- Sie sind mit der verantwortlichen Person verheiratet.
Sie sind mit der Person verlobt oder verheiratet.
Oder Sie waren mit der Person verlobt oder verheiratet.
Sie sind die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebens·partner von der Person.
Oder Sie waren die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebens·partner von der Person.
Sie sind in gerader Linie verwandt mit der Person.
Das heißt:
- Eltern
- Kinder
- Großeltern
- Enkel
- Urgroßeltern
- Urenkel.
Oder Sie sind durch Annahme als Kind verbunden.
Sie sind in der Seiten·linie bis zum dritten Grad verwandt mit der Person.
Das heißt:
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Tanten und Onkel.
Sie sind bis zum zweiten Grad verschwägert mit der Person.
Das heißt:
- Eltern vom Ehe·partner
- Großeltern vom Ehe·partner
- Urgroßeltern vom Ehe·partner
- Kinder vom Ehe·partner
- Enkel vom Ehe·partner
- Urenkel vom Ehe·partner
- Schwäger und Schwägerinnen.
Sie können auch Nein sagen.
Zum Beispiel:
Sie haben eine Straf·tat gemacht.
Oder Sie haben eine Ordnungs·widrigkeit gemacht.
Und Sie sollen dafür bestraft werden.
Dann können Sie Nein sagen.
Bußgeld·bescheid
Sie müssen das Bußgeld bezahlen.
Das Bußgeld ist eine Strafe.
Sie bekommen einen Brief.
Der Brief heißt: Bußgeld·bescheid.
Sie müssen das Bußgeld spätestens 4 Wochen nach dem Brief bezahlen.
Sie müssen das Geld auf ein bestimmtes Konto überweisen.
Das Konto steht in dem Brief.
Und Sie müssen eine bestimmte Zahl angeben.
Die Zahl heißt: Akten·zeichen.
Vielleicht wollen Sie das Geld mit einer App von Ihrer Bank überweisen.
Dann können Sie den Giro·code benutzen.
Der Giro·code steht in dem Brief.
Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen?
Sie bezahlen die Strafe nicht?
Und Sie sagen auch nicht:
Die Strafe ist falsch?
Dann müssen Sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Zum Beispiel:
- Erzwingungs·haft
Das heißt: Sie müssen ins Gefängnis.
- weitere Kosten.
Rechts·grundlagen
Paragraph 17 OWiG Höhe der Geld·buße
Paragraph 55 OWiG Anhörung von der betroffenen Person
Paragraph 67 OWiG Einspruch
Paragraph 96 OWiG Anordnung von Erzwingungs·haft
Paragraph 107 OWiG Gebühren und Auslagen
BKatV ist die kurze Form für:
Bundeseinheitlicher Bußgeld·katalog.
FAER ist die kurze Form für:
Abfrage von Eintragungen im Fahreignungsregister beim KBA.
Einspruch
Sie wollen einen Einspruch machen?
Das heißt:
Sie sind mit etwas nicht einverstanden.
Dann müssen Sie das auf eine bestimmte Art machen.
Das steht im Gesetz.
Sie dürfen den Einspruch nicht per E-Mail machen.
Sonst ist der Einspruch nicht richtig.
Sie haben einen Einspruch gemacht?
Der Einspruch ist richtig und rechtzeitig?
Dann prüft die Bußgeld·stelle:
- Was ist passiert?
- Was sagt das Gesetz dazu?
Die Bußgeld·stelle kann dafür mehr Infos sammeln.
Wir prüfen Ihren Einspruch.
Dann bekommen Sie eine Nachricht.
Vielleicht geben wir Ihren Einspruch an die Staats·anwaltschaft weiter.
Das heißt:
Die Staats·anwaltschaft prüft dann Ihren Einspruch.
Sie können den Einspruch auch zurücknehmen.
Was steht im Einspruch?
Sie können sagen:
- Das ist passiert.
- Das ist der Beweis.
Das soll Ihnen helfen.
Sie können auch sagen:
Warum machen Sie einen Einspruch?
Sie können auch einfach einen Einspruch machen.
Sie müssen dann nichts sagen.
Was passiert nach dem Einspruch?
Sie können einen Einspruch machen.
Das heißt:
Sie sagen:
Ich bin nicht einverstanden.
Dafür gibt es Regeln.
Zum Beispiel:
- Wie muss der Einspruch aussehen?
- Wann müssen Sie den Einspruch machen?
Sie halten sich an die Regeln?
Dann hat der Einspruch eine aufschiebende Wirkung.
Das heißt:
Sie müssen das Bußgeld noch nicht bezahlen.
Und Sie dürfen noch Auto fahren.
Die Bußgeld·stelle prüft Ihren Einspruch.
Die Bußgeld·stelle sagt:
Wir sind nicht einverstanden mit dem Einspruch?
Dann geht der Fall vor Gericht.
Das Gericht prüft den Fall dann nochmal.
Das kann teuer werden.
Einspruch zu spät
Sie müssen den Einspruch rechtzeitig schicken.
Sie schicken den Einspruch zu spät?
Dann ist der Bußgeld·bescheid trotzdem gültig.
Sie haben zu spät Einspruch gemacht?
Dann sagt Ihnen die Bußgeld·stelle:
Sie können den Einspruch zurücknehmen.
Sie wollen den Einspruch nicht zurücknehmen?
Dann bekommen Sie einen Verwerfungs·bescheid.
Das heißt:
Ihr Einspruch ist nicht gültig.
Der Verwerfungs·bescheid kostet Geld.
Sie können gegen den Verwerfungs·bescheid klagen.
Das steht in Paragraph 62 OWiG.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Verfahrens·stand
Sie konnten die Frist für den Einspruch nicht einhalten?
Und das war nicht Ihre Schuld?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Der Antrag heißt: Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrens·stand.
Das heißt:
Sie bekommen eine neue Frist für den Einspruch.
Sie haben dann mehr Zeit für den Einspruch.
Vielleicht hat das Gericht schon etwas entschieden.
Dann gilt die Entscheidung nicht mehr.
Sie haben einen Antrag gemacht.
Aber Sie haben den Antrag zu spät gemacht.
Warum haben Sie den Antrag zu spät gemacht?
Das müssen Sie zeigen.
Zum Beispiel:
- mit einem Flug·ticket
- mit einem Brief vom Krankenhaus.
Sie haben einen Antrag gemacht.
Aber das Gericht sagt:
Der Antrag ist falsch.
Dann können Sie einen neuen Antrag machen.
Rechts·grundlagen
Paragraph 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Paragraph 67 OWiG Form und Frist Einspruch
Paragraph 52 OWiG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Fahrverbot
Sie dürfen in Ost·holstein nicht mehr Auto fahren?
Dann müssen Sie Ihren Führer·schein abgeben.
Das Fahrverbot muss von Ost·holstein sein.
Sie können den Führer·schein nicht selbst abgeben?
Und Sie wollen eine andere Person damit beauftragen?
Dann müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht geben.
Die andere Person kann dann den Führer·schein für Sie abgeben.
Fahrverbot antreten
Sie müssen Ihren Führer·schein abgeben?
Dann ist wichtig:
Haben Sie das zum ersten Mal gemacht?
Oder haben Sie das schon einmal gemacht?
Das Fach·wort ist: Wiederholungs·täter.
Wiederholungs·täter sind Menschen:
- die in den letzten 2 Jahren schon einmal ein Fahrverbot hatten
- die jetzt wieder ein Fahrverbot haben.
Wiederholungs·täter müssen den Führer·schein sofort abgeben.
Das heißt:
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen den Führer·schein abgeben.
Dann müssen Sie den Führer·schein sofort abgeben.
Sie haben zum ersten Mal ein Fahrverbot?
Dann können Sie sich aussuchen:
Wann wollen Sie das Fahrverbot machen?
Sie müssen das Fahrverbot aber spätestens 4 Monate nach dem Urteil machen.
Start
Sie dürfen nicht mehr Auto fahren?
Dann müssen Sie Ihren Führer·schein an die Behörde schicken.
Sie können den Führer·schein mit der Post schicken.
Dafür sollen Sie ein Einschreiben machen.
Ein Einschreiben ist ein Brief mit einer Versicherung.
Die Versicherung sagt:
Der Brief kommt sicher an.
Die Post braucht ein paar Tage für den Brief.
Sie können den Führer·schein auch selbst bei der Behörde abgeben.
Die Behörde heißt: Bußgeld·stelle.
Die Bußgeld·stelle hat Öffnungs·zeiten.
Sie können den Führer·schein auch in einen Brief·kasten werfen.
Der Brief·kasten ist im Haupt·haus vom Kreis Ost·holstein.
Die Adresse ist:
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Wie lange?
Im Verkehrs·recht kann es ein Fahrverbot geben.
Das Fahrverbot kann zwischen einem und 3 Monaten dauern.
Ein Fahrverbot von einem Monat dauert einen Kalender·monat.
Die Frist wird genau berechnet.
Zum Beispiel:
Sie geben Ihren Führer·schein am 10.02. ab.
Dann dürfen Sie frühestens am 10.03. ab 00:00 Uhr nachts wieder fahren.
Das sind in diesem Beispiel 28 Tage.
Das gilt nur außerhalb eines Schaltjahres.
Sie dürfen nicht Auto fahren?
Das nennt man Fahrverbot.
Sie müssen das Fahrverbot ganz machen.
Sie können das Fahrverbot nicht kürzer machen.
Sie können das Fahrverbot auch nicht unterbrechen.
Zeit·punkt
Sie dürfen nicht mehr Auto fahren?
Das muss nicht am ersten Tag von einem Monat anfangen.
Sie können Ihren Führer·schein immer abgeben.
Sie dürfen nicht mehr Auto fahren.
Das Fach·wort ist: Fahrverbot.
Sie haben zum ersten Mal ein Fahrverbot?
Dann haben Sie 4 Monate Zeit.
In den 4 Monaten müssen Sie Ihren Führer·schein abgeben.
Sie müssen den Führer·schein spätestens am letzten Tag von den 4 Monaten abgeben.
Sie haben schon einmal ein Fahrverbot gehabt?
Und das war in den letzten 2 Jahren?
Dann haben Sie keine 4 Monate Zeit.
Sie müssen Ihren Führer·schein sofort abgeben.
Fahren während des Fahrverbotes
Sie dürfen kein Auto fahren?
Und Sie fahren trotzdem ein Auto?
Dann machen Sie eine Straf·tat.
Das Fahrverbot gilt für alle Autos.
Das heißt:
Sie dürfen auch keine anderen Autos fahren.
Auch wenn Sie für diese Autos keinen Führer·schein brauchen.
Escooter und andere kleine Fahrzeuge
Sie dürfen kein Auto fahren.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 25 StVG.
Sie dürfen auch kein anderes Fahrzeug fahren.
Zum Beispiel:
- Mofas
- Escooter
- Pedelecs über 25 km/h.
Pedelecs sind Fahrräder mit Motor.
Die Fahrräder fahren schneller als 25 km/h.
Sie fahren Auto ohne Führer·schein?
Dann ist das eine Straf·tat.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.
Vielleicht haben Sie einen Führer·schein.
Aber Sie dürfen nicht Auto fahren.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 25 StVG.
Rechts·grundlagen
Paragraph 25 StVG
Paragraph 21 StVG
Auswirkungen auf die Probezeit
Es gibt verschiedene Verstöße.
Ein Verstoß ist ein Fehler.
Die Verstöße heißen Averstöße und Bverstöße.
Averstöße sind schlimmer als Bverstöße.
Das steht in der Anlage 12 von der Fahrerlaubnisverordnung.
Sie machen einen Averstoß?
Oder Sie machen 2 Bverstöße?
Dann müssen Sie länger in der Probe·zeit bleiben.
Die Probe·zeit dauert dann 4 Jahre.
Und Sie müssen an einem Auf·bau·seminar teilnehmen.
Ein Fahranfänger hat einen Fehler gemacht.
Vielleicht hat der Fahranfänger auch schon früher Fehler gemacht.
Dann bekommt der Fahranfänger eine Strafe.
Welche Strafe bekommt der Fahranfänger?
Das kommt auf den Fehler an.
Rechts·grundlagen Probe·zeit
Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (zu Paragraph 34)
Parkverstoß
Gemeinde Ahrensbök
Amt Lensahn
Amt Oldenburgland
Gemeinde Bosau
Gemeinde Ratekau
In allen anderen Städten und Gemeinden im Kreis Ost·holstein kümmern sich die Ämter um Park·verstöße.
Rechts·grundlagen
OWiZustVO Anlage 2.8 und 2.9
Drogen / Alkohol im Straßenverkehr
Sie sind in der Probe·zeit.
Oder Sie sind noch keine 21 Jahre alt.
Und Sie fahren ein Auto.
Dann dürfen Sie keinen Alkohol trinken.
Und Sie dürfen kein Tetrahydrocannabinol nehmen.
Tetrahydrocannabinol ist ein Stoff in Cannabis.
Sie haben Alkohol getrunken?
Oder Sie haben Tetrahydrocannabinol genommen?
Dann dürfen Sie nicht Auto fahren.
Alkohol- Promille·grenzen
0,0 Promille:
Promille ist ein Fach·wort.
Promille heißt: Wie viel Alkohol ist im Blut?
0,0 Promille heißt: Kein Alkohol im Blut.
Fahranfänger dürfen keinen Alkohol trinken.
Das gilt in der Probe·zeit.
Und das gilt bis zum 21. Lebens·jahr.
Sie haben einen Führer·schein auf Probe?
Und Sie fahren mit Alkohol oder Drogen Auto?
Dann müssen Sie eine Nachschulung machen.
Die Nachschulung kostet Geld.
Und die Probe·zeit wird um 2 Jahre länger.
Ab 0,3 Promille:
Sie haben 0,3 Promille oder mehr?
Und Sie fahren Auto?
Dann kann das eine Straf·tat sein.
Zum Beispiel:
- Sie fahren Schlangen·linien
- Sie bauen einen Unfall.
Ab 0,5 Promille:
Sie haben 0,5 Promille oder mehr?
Und Sie fahren Auto?
Dann müssen Sie mit einer Strafe rechnen.
Zum Beispiel:
- Geld·strafe
- Fahrverbot
- Punkte in Flensburg.
Ab 1,1 Promille:
Sie haben 1,1 Promille oder mehr?
Und Sie fahren Auto?
Dann sind Sie nicht mehr fahrtüchtig.
Fahrtüchtig heißt: Man kann noch sicher Auto fahren.
Sie sind nicht mehr fahrtüchtig und fahren trotzdem Auto?
Dann ist das eine Straf·tat.
Sie müssen mit einer Strafe rechnen.
Zum Beispiel:
- Gefängnis
- Punkte in Flensburg
- Führer·schein·entzug
- Geld·strafe.
Ab 1,6 Promille:
Sie haben 1,6 Promille oder mehr?
Und Sie fahren Fahrrad oder Pedelec?
Dann ist das eine Straf·tat.
Pedelec ist ein anderes Wort für E-Bike.
Sie müssen mit einer Strafe rechnen.
Zum Beispiel:
- Punkte in Flensburg
- Geld·strafe
- Fahrverbot für Fahrrad und Pedelec
- Führer·schein·entzug.
Die Regeln gelten immer.
Aber es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
- Jemand fährt Schlangen·linien.
- Jemand baut einen Unfall.
Dann kann die Strafe auch härter sein.
Drogen - Grenzwerte
Wie viel Drogen darf man im Blut haben?
Das ist eine Frage.
Die Antwort ist:
Man darf keine Drogen im Blut haben.
Man kann das Blut testen.
Dann kann man sehen:
Hat die Person Drogen im Blut?
Wenn die Person Drogen im Blut hat, dann bekommt sie eine Strafe.
Cannabis: 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin / Morphin: 10,0 ng/ml Morphin
Cocain: 10,0 ng/ml Cocain oder 75,0 ng/ml Benzoylecgonin (ein Abbau·produkt des Cocain)
Amphetamin: 25,0 ng/ml Amphetamin oder Methylendioxyamphetamin (MDA oder Methylendioxyethylamphetamin (MDE) oder Methylendioxymetamphetamin (MDMA) oder Metamphetamin
Mischkonsum
Manche Menschen nehmen Cannabis.
Und sie trinken Alkohol.
Oder sie nehmen Cannabis und andere Drogen.
Dann dürfen diese Menschen kein Auto fahren.
Vielleicht können diese Menschen dann gar nicht mehr Auto fahren.
Rechts·grundlagen
Paragraph 316 Strafgesetzbuch (StGB):
Man kann bis zu einem Jahr ins Gefängnis kommen.
Oder man muss eine Geld·strafe bezahlen.
Paragraph 315c StGB:
Man kann bis zu 5 Jahren ins Gefängnis kommen.
Oder man muss eine Geld·strafe bezahlen.
Paragraph 2a Straßen·verkehrs·gesetzes (StVG)
Paragraph 24 a StVG
Paragraph 24 c StVG
Vollstreckung / Erzwingungshaft
Sie müssen eine Geld·buße bezahlen.
Das heißt:
Sie müssen Geld bezahlen.
Sie bezahlen die Geld·buße nicht?
Dann kann das Gericht Erzwingungs·haft anordnen.
Das heißt:
Sie müssen ins Gefängnis.
Wie lange müssen Sie ins Gefängnis?
Das hängt von der Höhe der Geld·buße ab.
Sie können die Erzwingungs·haft immer stoppen.
Dafür müssen Sie die offenen Forderungen bezahlen.
Eine Person hat Schulden.
Die Person kann die Schulden nicht bezahlen.
Dann kann die Person in ein Insolvenz·verfahren gehen.
Das heißt:
Die Person muss nicht alle Schulden bezahlen.
Aber die Person muss einen Teil von den Schulden bezahlen.
Vielleicht bezahlt die Person den Teil von den Schulden nicht.
Dann kann das Gericht sagen:
Die Person muss ins Gefängnis.
Vielleicht hat die Person eine Geld·strafe bekommen.
Die Geld·strafe ist keine Schuld.
Deshalb ist die Geld·strafe kein Teil von dem Insolvenz·verfahren.
Rechts·grundlagen
Paragraph 18 Ordnungs·widrigkeiten·gesetz
Das kurze Wort ist: OWiG.
Paragraph 90 ff.
OWiG