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Online-Zulassung von Fahrzeugen (iKfz)

Die Zulassungsstelle des Kreis Ostholstein bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug bequem von zu Hause aus an-, ab- oder umzumelden. 

Was kann ich online erledigen?

Fahrzeug abmelden

  • Fahrzeuge, die im Kreis Ostholstein zugelassen sind und nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können online abgemeldet werden.

  • Sie müssen sich nicht ausweisen.

    Kraftfahrzeug online abmelden


Fahrzeug anmelden, Halterwechsel oder Adressänderung

  • Für diese Vorgänge müssen Sie sich ausweisen:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

  • Im Online-Portal erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Online-Anträge gelten.

Kraftfahrzeug online Zulassen oder Ummelden / Anschrift ändern


Wichtige Hinweise

  • Die Bezahlung ist per Kreditkarte und PayPal möglich.

  • Bitte beachten Sie, dass ein Wunschkennzeichen nach Abmeldung eines Fahrzeugs nicht sofort online reserviert werden kann, da es zunächst noch für eine gewisse Zeit gesperrt ist.

  • Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung und -abmeldung finden Sie Antworten auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

  • Beachten Sie die Hinweise im Online-Portal, um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Online-Antrag erfüllen.

Sie benötigen Hilfe?

Sollten Sie bei der Antragstellung online an die Zulassungsstelle verwiesen werden, stellen Sie Ihren Antrag bitte persönlich in der Zulassungsstelle Eutin.
Beachten Sie die Hinweise zur Terminvergabe oder wenden Sie sich bei Rückfragen an kfz-zulassung@kreis-oh.de.

Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter:innen der Zulassungsstelle Eutin können keine Fragen zur allgemeinen Bedienung des Online-Portals beantworten. Nutzen Sie hierfür die Hilfefunktionen im Portal.