Inhalt

Inklusion

Unsere Vision für Ostholstein – Inklusion und Barrierefreiheit

Ostholstein soll eine Region werden, in der alle Menschen willkommen sind und selbstverständlich ohne Barrieren am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Inklusion einfach erklärt

Kurz erklärt

Exklusion

Wörtlich bedeutet Exklusion "Ausschluss" oder "Ausgrenzung". Wenn Menschen nicht Teil einer Gesellschaft sein können, sondern ausgeschlossen werden, nennt man das „Exklusion“. Egal ob in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit.

Integration

Bei der Integration werden die Betroffenen zwar eingebunden, aber die äußeren Rahmenbedingungen ändern sich nicht. Sie sind eine geschlossene Gruppe innerhalb einer größeren Gruppe.

Inklusion

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.

Aktionsplan

Der Kreistag hat am 4.10.2016 einstimmig den vorliegenden Aktionsplan Inklusion „Ostholstein, erlebbar für alle“ beschlossen. Vorausgegangen war ein fast zweijähriger Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplanes mit verschiedenen Foren und Veranstaltungen. Einen Überblick über den gelaufenen Prozess finden Sie in Kapitel 2 des Aktionsplanes Inklusion.

Der ostholsteinische Kreistag (Sitzung am 4. Oktober 2016) stimmt dem Aktionsplan Inklusion zu:

Der Aktionsplan Inklusion hat zunächst eine Laufzeit bis 2020, in diesem Zeitraum sollen Schritt für Schritt die geplanten Maßnahmen umgesetzt und die Ziele verfolgt werden. Auf dieser Internetseite werden wir Sie über Aktivitäten informieren. Am Ende der Sitzungsperiode des Kreistages Anfang 2018 soll eine Zwischenbilanz gezogen werden.

Der Prozess soll durch eine zentrale Koordinationsstelle in der Verwaltung und dem Steuerungskreis weiter begleitet werden.

Der Aktionsplan Inklusion konzentriert sich auf verschiedene Lebenslagen, die in Themenbereichen und Handlungsfeldern berücksichtigt werden:

  1. Barrierefreie Infrastruktur (Öffentliche Räume, Verwaltung, Mobilität, Kommunikation) - Barrierefreies Internet
  2. Barrierefrei Wohnen vor Ort mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Assistenz, Pflege, Gesundheit)
  3. Inklusive Bildung (Kita, allgemeinbildende und berufliche Schulen, Weiterbildung)
  4. Arbeit, Beschäftigung und der Übergang Schule-Beruf
  5. Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie Tourismus
  6. Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung als Querschnittsthema

Beteiligung und Vernetzung

Der Aktionsplan Inklusion „Ostholstein, erlebbar für alle“ wurde mit breiter Beteiligung im Kreis erarbeitet und soll nun gemeinsam umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir eine gute Vernetzung mit bestehenden Initiativen und Projekten im Kreisgebiet.

Beispiele für Initiativen und Projekte zum Thema Inklusion »

- machen Sie mit!

Der Prozess zur Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplanes Inklusion „Ostholstein, erlebbar für alle“ braucht die Mitwirkung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Betroffenen, Vereinen, Initiativen, Institutionen und Unternehmen. Bringen Sie sich aktiv in den Prozess Inklusion ein! Verändern Sie etwas in Ihrem Wirkungsbereich! Es gibt viele Möglichkeiten zu inklusivem Handeln.

Beispiele, wie Sie sich beteiligen können

Gesetzliche Grundlagen

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist Inklusion und Barrierefreiheit zu geltendem Recht in Deutschland geworden, das es in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen gilt. Es geht darum, für das Thema zu sensibilisieren und dafür zu werben, dass Inklusion und Barrierefreiheit uns alle angehen.

Hier finden Sie einige wichtige gesetzliche Grundlagen:

UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG

§ 4 (4) Kindertagesstättengesetz - KiTaG

§ 4 (13) Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)

§ 52 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)