Mütter oder Väter, die allein für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben, haben die Möglichkeit, die Hilfe des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft in Anspruch zu nehmen und zwar
a) für die Feststellung der Vaterschaft und/oder
b) für die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Die Feststellung der Vaterschaft ist von enormer Bedeutung für Ihr Kind! Nur dann können die Ansprüche Ihres Kindes, insbesondere Unterhalt, aber auch Renten- und Erbansprüche überhaupt geltend gemacht werden. Meistens ist die Vaterschaftsfeststellung kein Problem. Manchmal ist sie jedoch schwierig und auch belastend für die Mutter. In diesem Fall kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein, indem wir Kontakt mit dem benannten Vater aufnehmen. Ist dieser nicht zu einer freiwilligen Anerkennung bereit, so führt der Beistand als Vertreter des Kindes ein Verfahren beim Familiengericht auf Feststellung der Vaterschaft durch.
Auch bei der Regelung von Unterhaltsangelegenheiten können Sie die Hilfe des Jugendamtes als Beistand in Anspruch nehmen. Hier werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt und daraus die Höhe der Unterhaltsverpflichtung errechnet. Falls nötig werden die Ansprüche des Kindes durch den Beistand auch gerichtlich geltend gemacht. Außerdem sorgt der Beistand dann für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruches, falls der unterhaltspflichtige Elternteil keine freiwilligen Unterhaltszahlungen leistet.
Die Beistandschaft beantragen kann der Elternteil, der
- mit dem Kind in einem Haushalt lebt,
- sorgeberechtigt ist und
- seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamtes hat.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Allerdings handelt der Beistand im Rahmen seines Wirkungskreises eigenverantwortlich. Insofern ist es wichtig, dass Sie den Beistand über wesentliche Veränderungen und Ereignisse informieren, wie z.B. Umzug oder das Ausbleiben von Zahlungen oder Änderungen des Sorgerechts.
Die Beistandschaft endet
Sie möchten eine Beistandschaft beantragen oder sind sich noch nicht sicher, ob vielleicht auch die Beratung und Unterstützung (siehe oben) ausreicht ? Bitte setzen Sie sich mit dem/der zuständige/n Sachbearbeiter/in in Verbindung (siehe oben). Dabei kann Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in auch gleich mitteilen, welche weiteren Unterlagen benötigt werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat umfangreiche Informationen zur Beistandschaft in einer Broschüre zusammengestellt. Sie kann als Druckversion bestellt oder heruntergeladen werden.