Untere Bodenschutzbehörde
Mit den Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind auf Bundesebene besondere Vorschriften zum Schutz des Bodens erlassen worden.
Ziel des Bodenschutzes ist es, nachhaltig die Funktion des Bodens als Lebensraum und als Lebensgrundlage zu sichern oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sollen abgewehrt werden und bereits bestehende Beeinträchtigungen durch Altlasten sind zu sanieren oder zu sichern. Ein nachteiliges Einwirken auf den Boden wie z.B. durch starke Verdichtungen soll vermieden werden. Die Untere Bodenschutzbehörde wird bei der Erstellung von Bauleitplanungen beteiligt und hat die Aufgabe, bestehende Altlasten zu erfassen, untersuchen und - sofern erforderlich - sanieren zu lassen.