Natur und Boden -
Untere Naturschutzbehörde
Vorhaben oder Planungen, welche die Natur und Landschaft verändern, werden von den Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Naturschutz bewertet, ggfs. genehmigt oder auch versagt. Der Fachdienst ist auch vorsorglich tätig, er berät und fördert Gemeinden, Bürger/innen und Projektträger. Durch den Einsatz von sogenannten Ersatzgeldern werden Projekte und Maßnahmen des Naturschutzes auch finanziell unterstützt, wie z. B. das Anlegen von Knicks und Obstwiesen oder die Schaffung von Kleingewässern. Der wichtige Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wird durch ehrenamtliche Mitglieder des Naturschutzdienstes und des Naturschutzbeirates unterstützt.
Aktuell:
Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebietes „Bungsberg mit Vorland"
Allgemeine Aufgaben
Der Staat hat sich zum Ziel gesetzt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zu den natürlichen Lebensgrundlagen zählt der Boden, das Wasser, die Luft und das Klima, die Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bedeutet aber nicht ein generelles Verbot jeglicher Nutzung, sondern dass die Nutzung dieser Naturgüter nachhaltig erfolgen soll. Jeder hat sich so zu verhalten, dass die Natur nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt wird. ... mehr
Weitere Aufgabenbereiche
Ehrenamtlicher Naturschutzdienst