Kreis Ostholstein
Für den Bereich Migration und Flüchtlingshilfe gibt es in der Kreisverwaltung verschiedene Ansprechpartner:innen. Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten und Aufgabenbereiche des Migrationsmanagements, der Migrationsberatung, der Beratungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe, der Ausländerbehörde und des Teams für unbegleitete minderjährige Ausländer.
Migrationsmanagement
Das Migrationsmanagement koordiniert Integration und Teilhabe von Migrant:innen in Ostholstein. Es begleitet die interkulturelle Öffnung der Kreisverwaltung und anderer Organisationen und unterstützt die Partizipation von Migrant:innen in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Migrationsberatung
Die Migrationsberatung steht allen Zugewanderten ab 27 Jahren offen. Sie berät zu aufenthaltsrechtlichen Fragen (z.B. Rechte und Pflichten im Asylverfahren, Niederlassung, Einbürgerung, Zuzug, Familiennachzug, Rückkehr, Rechte und Pflichten von EU-Bürgern). Sie wirkt unterstützend bei bürokratischen Unklarheiten und beantwortet Fragen, die den Integrationsprozess betreffen. Die Migrationsberatung unterliegt der Schweigepflicht.
Eine persönliche Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Beratung kann auch telefonisch, per Video oder E-Mail erfolgen.
Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein
Die Zuwanderungsbehörde regelt alle aufenthaltsrechtlichen Fragen ausländischer Personen im Kreisgebiet mit Ausnahme des Asylverfahrens.
Die persönliche Vorsprache in der Zuwanderungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte benutzen Sie das Terminbuchungssystem, um einen Termin zu vereinbaren.
Informationen zur Zuständigkeit und Erreichbarkeit der einzelnen Sachbearbeiter:innen finden Sie hier.
Team für unbegleitete minderjährige Ausländer
Das Team für unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA-Team) organisiert die Inobhutnahme der UmA und die weiteren notwendigen Hilfen.